Dezember letzten Jahres bin ich zur Zwischenmiete in ein WG-Zimmer eingezogen. Ein Untermietvertrag habe ich mit der Hauptmieterin vereinbart und eine Kaution von 700EUR wurde mir abgerechnet. Im Untermietverhältnis wird eine Kaution, so nach meinem Verständnis, zwischen Haupt- und Untermieter geregelt. In diesem Fall hat man aber meine Kaution ohne mein Einverständnis einfach an die Hausverwaltung weitergezahlt. Ende April bin ich dann ausgezogen und die Wohnung wurde komplett abgebaut. Der Mietvertrag zwischen den beiden Vertragsparteien (Hauptmieter und Hausverwaltung) ist ebenfalls Ende April ausgelaufen und möbelfrei zurückgegeben worden. Das Zimmer habe ich der Hauptmieterin mängelfrei übergeben, trotzdem beharrt sie darauf, dass ich erst abwarte, bis die Kaution von der Hausverwaltung ausgezahlt wird. Habe ich sonst keinen Anspruch auf eine Rückzahlung? Was passiert, wenn die Hausverwaltung die Kaution nicht in voller Höhe auszahlt? Laut Untermietvertrag hatte ich mich einzig um mein Zimmer zu kümmern und somit kann mir gegenüber keine weiteren Schönheitsreparaturen geltend gemacht werden. Bei der Hausverwaltung habe ich mein Glück auch versucht und mehrmals die Antwort zu hören bekommen, dass man nur der Vertragspartnerin solche Auskünfte ausgibt.
So mein Anliegen aufs Wesentliche verkürzt:
a) war es rechtens, meine Kaution als Untermieter an die Hausverwaltung weiterzahlen?
b) Was passiert gegebenenfalls, wenn die Hausverwaltung nach Ablauf der 6 Monate, einen Teil der Kaution für sich einbehalten möchte? Die 700EUR würde ich gern in voller Höhe zurückbekommen, im Untermietvertrag steht auch nichts dazu, ob mir rückwirkend Nebenkosten abgerechnet werden können. Fest steht nur, dass das mein Zimmer das einzige Mietobjekt war und nicht etwa. die ganze Wohnung bzw. wenn Schönheitsreparaturen im Bad unternommen werden, können mir die Kosten wohl nicht mehr abgezogen werden.