Beiträge von NapoleonDynamite

    Hi Köbes. Danke dir.

    Vielleicht habe ich mich nicht ganz deutlich ausgedrückt:

    Wir ziehen jetzt in die Wohnung ein, in der die grauen Heizungen hängen. Und diese würde ich gern, freiwillig, streichen. Fachgerecht, mit Heizkörperlack.

    Bei Einzug sind es ja keine Schönheitsreparaturen, sondern kosmetische Maßnahmen, weil es uns so nicht gefällt. Muss ich anfragen oder kann ich lackieren?

    Moin!

    Es geht hier mal nicht darum, ob man als Mieter (ggf. bei Auszug) im Rahmen von sog. Schönheitsreparaturen die Heizkörper streichen MUSS, sondern ob ich das einfach so DARF.

    Wir ziehen jetzt um, die Heizkörper sind betagt, hellgrau, hier und da einfach nicht mehr ansehnlich. Ich würde sie gern weiß lackieren. Muss ich dazu das Einverständnis der Vermieters einholen oder steht es mir frei, sofern es fachmännisch passiert?

    Danke euch, schönes Bergfest ;)

    Also die eine Wand, die grün gestrichen wurde, mache ich in jedem Fall ordentlich weiss. Das ist Vollfläche und kein Problem.

    Alles andere ist wirklich vollkommen in Ordnung, keine Verschlechterung zu vorher.


    Die Gastherme hat sich irgendwann mal "verschluckt" und durch Überdruck öliges Wasser ausgestoßen (Küchendecke).

    Das konnte ich dann nur abtupfen. Wer so einen Schaden beheben muss, weiß ich nicht. Darüber hatte ich VM auch umgehend informiert und auch damals mitgeteilt, dass ich nicht derjenige sein werde, der deshalb die Decke streicht. Bis heute ist das so geblieben. Einziger Schandfleck in der Wohnung.

    Die Therme/Heizung hat in meiner Wohnung häufiger Probleme gemacht, aber das ist Nebensache.

    VM wird in den nächsten 14 Tagen sowieso einmal vorbeikommen und sich die Wohnung anschauen. Wenn das Thema aufkommt, werde ich offen den Dialog suchen und auf den Passus und den aktuellen guten Zustand verweisen.

    Fruggel

    Wer entscheidet, ob eine Renovierung erforderlich ist? Die Wohnung und Wände ist sehr ordentlich gehalten, sehr pfleglich behandelt worden. Es wurde hier nicht geraucht, keine Haustiere, keine Schuhe in der Wohnung getragen. Bei meinem VM kann ich mir vorstellen, dass man einfach auf die Fristen verweist und sagt es müsse gestrichen werden. Einfach damit gestrichen wird. Tatsächlich nötig?

    Moin moin.

    Bei mir steht ein Umzug an, daher sichte ich aktuell meinen Mietvertrag bzgl. meiner Pflicht die Wohnung bei Auszug zu streichen.

    - 02/2018 bin ich eingezogen

    - Wohnung wurde durch den Vormieter nich gestrichen und demnach auch nicht frisch gestrichen übergeben, gem. Mietvertrag "teilrenoviert" - letzte Renovierung in 2009

    - Zustand im Übergabeprotokoll festgehalten, alle Räume in Ordnung

    Mietvertrag:

    §8 Übergabe, Instandhaltung und Instandsetzung des Mietobjekts

    "... Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache spätestens am letzten Tag der Mietzeit vollständig geräumt und sauber im vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. ..."

    "... §545 BGB, ..., findet KEINE Anwendung. ..."

    §9 Instandhaltung und Instandsetzung des Mietobjekts, Kleinreparaturen

    - Keine Kosten für Schönheitsreparaturen in der Miete einkalkuliert

    - Mieter übernimmt Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten

    - Allgemeiner Fristenplan:

    -- Küche, Bad, Duschräume alle 5 Jahre

    -- Wohn/Schlaf, Flur, Toilette alle 8 Jahre

    -- übrige Nebenräume alle 10 Jahre

    - Fristen werden ab Beginn des Mietverhältnisses berechnet

    "... Zu den Schönheitsreparaturen gehören u.a. das Entfernen alter Tapete, Streichen der Wände und Decken, Pflege der Böden, ..., soweit nach Ablauf der vorgenannten Fristen eine Renovierung erforderlich ist. ..."

    Zu Beginn des Mietverhältnisses sagte mein Vermieter zu mir "Herr X streicht nach Vereinbarung nicht, die Wohnung sieht ja auch noch soweit gut aus. Sie müssten dann bei Auszug in jedem Fall streichen, da sie dann innerhalb der Fristen liegen.". Es gibt dazu keine Vereinbarung, keine Anlage und auch auf dem Übergabeprotokoll ist das nicht festgehalten. Ist dem denn tatsächlich so? Ich sehe das nach Studieren des Vertrags anders. Da §545 BGB nicht angewendet wird, haben "meine" Fristen doch mit Beginn des Mietvertrags neu begonnen, richtig? Das bedeutet, ich wohne hier knapp 30 Monate, bin damit von 5/8/10 Jahren weit entfernt. Oder verstehe ich es falsch und ich muss, da 2019 die 10 Jahre in jedem Fall verstrichen sind, alle Räume weiss streichen?


    Danke euch für eine Auskunft!

    Viele Grüße

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