Beiträge von sondino

    Hallo Leipziger82,

    hab vielen Dank für Deine ausführliche Antwort und Deinen Tipp. Das hat mir sehr geholfen.

    Also: unser Bad ist ganz niedlich eingerichtet - keine Frage. Ob es aber eben um eine hochwertige Ausstattung handelt, ist, müsste - wie Du geschrieben hast - dann wohl von dritter Seite festgestellt werden müssen. Ich glaube, dass solche Fragen öfter aufkommen und geklärt werden müssen. Hatte aber noch nie etwas zu gefunden.

    Nochmals danke und viele Grüße

    Sondino

    Hallo Leute,

    mein Vermieter informierte mich im Frühjahr 2020 über die zur Berechnung der Mietobergrenze maßgeblichen Umstände. Das MietenWoG Berlin wird zum 23.11.2020 in Kraft treten - ich habe die Möglichkeit bis dahin eine Berechnung der zulässigen Miethöhe anzustellen.

    Unter anderem regelt der Punkt 6 des Gesetzes unter dem Begriff "Moderne Ausstattung", dass sich bei Vorliegen einer modernen Ausstattung des

    Wohnraums die Mietobergrenze um einen Euro erhöht. Demnach ist Wohnraum modern ausgestattet, wenn dieser wenigstens drei der

    folgenden fünf Merkmale aufweist:

    - Schwellenlos von der Wohnung und vom Hauseingang erreichbarer Personenaufzug

    - Einbauküche: Eine Einbauküche beinhaltet Ober- und Unterschränke, Herd oder Kochfeld und Backofen, Dunstabzugshaube und Spüle.

    - hochwertige Sanitärausstattung: Die Sanitärausstattung in Bad und WC (Badewanne, Dusche und Waschbecken einschließlich Armaturen, Toilette) muss hochwertig sein. Hochwertig bezieht sich auf

    die Qualität des Materials und dessen aufwändige Verarbeitung sowie den Preis. Auch besondere Ausführungen (z.B. Rund- oder Eckbadewanne, Whirlpool) deuten auf Hochwertigkeit hin.

    - hochwertiger Bodenbelag in der überwiegenden Zahl der Wohnräume

    - Energieverbrauchskennwert von weniger als 120 kWh/ (m² a)


    Mein Vermieter bescheinigte mir, dass die die Wohnung über eine moderne Ausstattung verfügen würde. So sei eine Einbauküche vorhanden, eine hochwertige Sanitärausstattung verbaut worden, und die überwiegende Zahl der Wohnräume mit hochwertigem Bodenbelag ausgestattet.

    Mit Bodenbelag und Einbauküche gehe ich konform. Beim Badezimmer weiß ich nicht, wie ich die Hochwertigkeit einschätzen kann. Sämtliche Materialien sind unbekannte Marken aus dem Baumarkt. Selbstverständlich möchte ich damit nicht sagen, dass es sich dadurch gleichzeitig bei allen Dinge um mindere Qualität handelt. Die Badewanne ist eine Eckbadewanne. Die Armaturen und der Waschtisch und der -unterschrank machen keinen hochwertigen Eindruck. Der Heizkörper ist ein günstiger Handtuchheizkörper. Die Wände sind gefließt, u.a. mit Bordüren.

    Muss ich annehmen, dass - nur weil eine Eckbadewanne verbaut ist - es sich hier schon um eine hochwertige Ausstattung handelt?

    Vielen Dank schon einmal für Eure Antwort(en)

    Viele Grüße

    Sondino

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