Hallo zusammen!
Wie der Titel wahrscheinlich erahnen lässt, will ich zwei Kaninchen halten. Ich weiß dass laut dem BGH Kleintierhaltung nicht untersagt werden kann, aber eine Freundin hatte gefragt ob denn bei mir im Mietvertrag etwas darüber steht. Jetzt hatte ich nochmal geguckt und da steht dass "Haustierhaltung ec. ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet sind" was ja an sich nicht direkt "untersagen" ist.
Ich hatte bevor ich wusste dass die Haltung nicht verboten werden kann, schon einmal beim Vermieter angerufen und gefragt, der meinte allerdings er habe schon schlechte Erfahrungen mit Hunden und Katzen von Mietern gemacht die anscheinend Fußböden und Tapeten kaputt gemacht und das Treppenhaus zugestanken haben und meinte ich dürfte in der Wohnung kein Kaninchen halten.
Ich hab ja im Vertrag unterschrieben, dass ich nur mit seiner Zustimmung Haustiere halten darf... Wenn ich mir jetzt trotzdem Kaninchen anschaffe, würde das als Vertragsbruch gelten?
Danke schön und LG!
Alex