Beiträge von Alexandra

    Hallo Chris,

    die Küche samt Boden ist ja nutzbar. Vertragsgemäßer Zustand (ganz wichtiger Punkt) ist der Zustand, in dem du die Wohnung gemietet hast. Wenn der Boden so abschüssig ist, wie er bei Vertragsabschluss war, ist der vertragsgemäße Zustand erhalten geblieben (bis jetzt).

    Wenn der Boden nicht weiter Gefälle oder was auch immer zulegt, könnte es schwierig sein, den Vermieter dazu zu bewegen, den Boden in Ordnung bringen zu lassen.

    Grüße

    Alexandra

    :)

    Ich würde sie nur verklagen wollen, wenn sie es weiter auf die Spitze treibt.

    "Auf was" fragst du.

    Wegen Sachbeschädigung oder Verletzung des Eigentumsrechts... was auch immer.

    Es ist eine Dreistigkeit, was sie gemacht hat und sie hat gegen den Mietvertrag und geltendes Recht verstoßen. Ebenso hat sie im Bad eine Fliese angebohrt für einen zusätzlichen beweglichen Kosmetikspiegel. 5 cm neben dem Bohrloch ist eine Fuge. Dort hätte sie den Spiegel platzieren können. Ferner 5 Löcher in die Außenfassade geschlagen, um Nägel für Deko anzubringen und die Außenlampe weggeworfen, weil sie ihr nicht gefallen hat. Stattdessen hat sie eine neue Lampe angebracht und dafür weitere 4 Löcher gebohrt. Außenfassade wohl gemerkt! Die gehört nicht zum Mietobjekt.

    :cursing:

    Zur Not würde ich einen Handwerker bestellen, der den Boiler wartet. Das kostet kein Vermögen. Wenn der Fachmann dann mitteilt, dass die kleine Wasserdurchlaufmenge nichts mit dem Gerät zu tun hat, muss sich der Vermieter kümmern.

    Den können Sie dann mit Fristsetzung von 4 Wochen auffordern, das Problem zu beheben bzw. einen Handwerker zu bestellen.

    Reagiert er weiterhin nicht, dürfen Sie den Handwerker bestellen, der den Wasserdruck überprüft und die Rechnung an den Vermieter leiten lassen.:)

    Hallo zusammen.

    Vielleicht kennt jemand die Antwort auf meine Frage:

    Meine Mieterin hat gekündigt und zieht in einer Woche aus. U.a. hat sich jetzt herausgestellt, dass sie ohne mich zu fragen irgendwann mal einen Sanitärinstallateur (möglicherweise ein Bekannter) beauftragt hat, einen Wasserabsperrhahn zu installieren. Die entsprechende Wasserleitung/Kupferleitung wurde dazu verändert, geöffnet, ein Absperrhahn angelötet. Es gibt einen Hahn im Kellerbereich des Vermieters, also in meinem Bereich.

    Frage:

    Da die Mieterin sehr frech und ordinär geworden ist, obwohl wir 10 Jahre friedlich unter einem Dach gewohnt haben, und sie etliche Sachbeschädigungen vorgenommen hat, überlege ich, ob ich sie im schlimmsten Fall verklagen kann. Sie darf keinen Handwerker beauftragen. Das ist der Gipfel der Frechheit. Grund war, dass sie vor hatte, irgendwann die Armaturen im Bad auszutauschen (da wusste sie noch nicht, dass sie ausziehen wird.) Sie hätte uns nur informieren brauchen, dann hätten wir das Wasser so lange abgestellt, bis sie die Armaturen ausgewechselt hat.

    Ich würde mich über Antworten sehr freuen.

    Viele Grüße

    Alexandra

    :)

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