Folgender Sachverhalt:
Mieter beziehen im Februar 2011 eine 72qm große und unrenovierte Wohnung (Anbau), die von einer Hausverwaltung übergeben wird.
Im April 2011 bekommen die Mieter ein Anhörungsschreiben (§28 VwVfG NRW) vom Bauaufsichtsamt der Stadt, dass es für diese Wohnung keine Baugenehmigung gibt. Die Mieter werden gebeten die Fläche nicht mehr zu nutzen.
Frage 1) Wie sollten die Mieter nun vorgehen?
Frage 2) Was für Kosten und Verfahren kommen auf die Mieter zu, wenn sie die Wohnung nicht sofort räumen. (KÖNNEN, weil noch keine neue Wohnung gefunden)
Frage 3)Wäre der Beistand eines Anwalts sinnvoll?
Frage 4) Besteht die Möglichkeit, dass die Mieter auf Schadensersatz klagen können, da für die Wohnung sehr viel investiert wurde? Und wenn ja, wie hoch stehen da die Chancen?
Frage 5) Wäre es sinnvoll für die Mieter die Wohnung sofort zu verlassen (wohin auch immer....?) oder besteht die Möglichkeit innerhalb der Frist dort wohnen zu bleiben?
Frage 6) Bleibt die monatliche Miete bestehen, oder machen sich die Mieter ggfs. noch strafbar, wenn sie den Vermieter darin unterstützen die Fläche als Wohnfläche zu nutzen??
Frage 7) SOLLTE eine Baugenehmigung im Nachhinein beantragt werden (und das dauert ja sicherlich auch seine Zeit) dürfen die Mieter- in der Hoffnung, dass die nachträgliche Baugenehmigung durchgeht- so lange die Wohnung noch nutzen?
Vielen Dank im Voraus!
Freundliche und schwer geschockte Grüße,
Anemone