Beiträge von Robx23

    Dankeschön Fruggel für die Antwort. Genau das habe ich nämlich auch von jedem gehört den ich zu diesem Thema gefragt habe. Mit Instandhaltungspflicht verbinde ich nämlich die Pflicht die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu bringen, also Schäden und schwere Mängel zu beseitigen.

    Ein offenes und nicht schließbares Fenster hat für mich nichts mit einem ordnungsgemäßen Zustand zu tun.

    Ich habe die Rechnung nun zurück geschickt und hoffe auf kein Gerichtsverfahren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Robin

    Hallo liebe Community,

    Ich bin ziemlich neu hier und hoffe das das mir jemand bei meinem Aniegen helfen kann. Ich wohne nun seit einem Jahr in meiner eigenen Wohnung und hatte immer mal wieder Auseinandersetzungen mit meinem Vermietern, da diese uns Beispielsweise keine eigenen Mülltonnen beantragen wollen oder ähnliches. Ich habe die Wohnung in einem total verdecktem Zustand gemietet und dementsprechend alt und ungepflegt sind die Fenster. Nun hat nach einem Jahr ein Schwungfenster aufgegeben und ist aus der Halterung gebrochen. Die reperatur hat ohnehin schon 2 Wochen gedauert bis das Fenster endlich wieder repariert und dicht war. Nun soll ich aber noch die Reperatur bezahlen, da es sich dabei angeblich um eine Kleinreperatur handelt. Ich sehe das jedoch anders und denke der Vermieter hat eine Instandhaltungspflicht. Nach Kontaktaufnahme und Erläuterung meines Problems wurde ich leider nur angeschrien und habe gesagt bekommen ich solle ausziehen.

    Muss ich diese Reperatur nun wirklich zahlen,also ist dies wirklich eine Kleinreperatur und lohnt es sich die Rechnung zurück zu schicken (habe keine Rechtsschutzversicherung)?


    Mit freundlichen Grüßen

    Robin

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!