Beiträge von Bremen2020

    Ich habe auch noch das hier gefunden:

    "2) Erhaltung der Mietsache

    Der Vermieter ist verpflichtet, den vertragsgemäßen Gebrauch während der Mietzeit zu gewähren. Die Erhaltungspflicht deckt sich mit dem vereinbarten Gebrauch: Zu erhalten ist, was als Gebrauch geschuldet ist. Erhaltung bedeutet Instandhaltung und Instandsetzung. Unter Instandhaltung sind alle Maßnahmen zu verstehen, die geeignet sind, um normale und gebrauchsbedingte Abnutzungserscheinungen zu beseitigen und vor drohenden Schäden zu schützen. Instandsetzung ist demgegenüber die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Diese Pflichten des Vermieters sind Hauptpflichten und damit auch durch Formularklauseln nicht abdingbar."

    Welches auch noch auf das hier verweist:

    Dort steht

    (2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

    1.mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder"

    In meinen Augen sagt das Gesetzt doch: Der Vermieter muss das übernehmen und dieser sagt im Vertrag:

    "Nein, muss der Mieter machen."

    Das sollte doch klar dem wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung widersprechen.

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    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

    Ich habe nochmal im Vertag geschaut und dort steht nichts, dass das Gerät irgendwie nur geliehen ist. Es gibt einen Abschnitt, in dem Steht: "die Mieträume sind mit folgenden Gegenständen ausgestattet: ..." Hier ist auch die Einbauküche aufgelistet.

    Vielleicht noch eine Frage: Ich hatte noch nie vertragliche Probleme. Die Informationen helfen mir schon mal, aber schreibe ich meinem Vermieter einfach, dass ich glaube, dass diese Klausel nichtig ist, oder hole ich mir direkt einen Termin beim Anwalt / beim Mieterverein (noch bin ich nicht Mitglied) um eine "abgesicherte" Meinung zu bekommen und melde mich damit dann beim Vermieter?

    Hallo!

    In meiner Mietwohnung geht seit längerer Zeit der Backofen nicht mehr zu 100%. Er braucht sehr lange zum Aufheizen und die Pizza ist von oben schwarz und von unten ungenießbar weiß.


    Ich habe meinen Vermieter darauf angesprochen und er hat mir gesagt, ich müsste selbständig einen Techniker rufen und den Schaden, sollte eine Reparatur nötig sein, bezahlen.

    Ich habe mich zusätzlich schon auf mehreren Seiten im Internet informiert. Dort steht, dass der Vermieter für diese Art vom Reparatur aufkommen müsste.


    Zusätzlich dazu habe ich auch noch den Mietvertrag herangezogen. Dort steht aber explizit:

    „Sämtliche Wartungs- und Reparaturkosten an der Eckeinbauküchenzeile, insb. An allen Elektrogeräten usw. gehen VOLL zu Lasten des Mieters.“

    Kopie der Seite des Mietvertrages:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.


    Dies würde ihm in seiner Aussage oben bestärken und damit wäre ich für die Reparatur und die Kosten verantwortlich.

    Ist diese Klausel rechtsgültig? Also muss ich mich um alles kümmern und die Kosten übernehmen?

    Viele Grüße

    Aus Bremen!

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