Hallo Fruggel,
vielen Dank für deine Erläuterungen.
Nein. Es muss immer der Wert vom Monat des Mietbeginns genommen werden, oder wenn es nicht die erste Mieterhöhung ist, dann der Wert der letzten Erhöhung. Im Übrigen wäre die Mieterhöhung noch mehr, wenn man den April nehmen würde.
-> Also darf man nicht April 2019 als Grundlage nehmen in unserem Fall, da wir ja erst im Mai 2019 eingezogen sind, muss der VPI zu Beginn des Mietvertrages also 05/2019 genommen werden.
Nein. Es muss der Wert der letzten Erhöhung genommen werden. Andernfalls erfüllt dies ja nicht das Prinzip des Verbraucherpreisindex.
-> Also müsste als Basiswert 105,4 genommen werden, was dann eine geringere Mieterhöhung bedeuten würde.
Frage: Ich gehe einmal davon aus, dass ich dem Vermieter diesen Fehler mitteilen sollte/muss und nicht einfach ab Juli weiterhin die bisherige Miete überweisen sollte. Man will ja trotzdem weiterhin ein gutes Verhältnis pflegen. Aber gibt es irgendeine Frist zu beachten?
Frage: Aber nachdem uns die neue Berechnung dann frühestens im Juni zugehen wird, weil die bisherige ja scheinbar falsch war, kann die Mieterhöhung ja auch erst frühestens im August erfolgen?
Es bleibt keine Wahl. Für Mai liegt noch kein Wert vor.
-> Ok, man kann aller 12 Monate erhöhen und wenn man das genau aller 12 Monate machen möchte, dann bleibt nichts anderes übrig als einen anderen neuen Wert zu nehmen
Frage: Trotzdem noch einmal die Frage, welcher Wert kann da genommen werden, bspw. liegen seit der letzten Erhöhung 10 neue Werte vor die man nehmen könnte, kann man sich dann einen der 10 heraussuchen oder muss man dann immer schon den Wert nehmen der zum Zeitpunkt des Schreibens als letztes vorlag? (z.B. Miete im Juli 2020 erhöht -> nächste mögliche Erhöhung Juli 2021 -> damit man das genau ausnützt, müsste das Schreiben im Mai 2021 zugehen, wo dann je nach Datum der April 2021 oder der März 2021 vorliegt -> muss man jetzt den April oder März nehmen oder kann auch den Januar, weil dort der Wert höher lag? Oder ich als Mieter auch die Erhöhung vornehmen mit einem Wert aus Oktober 2020, weil dort der Wert nur 0,1 höher lag als bei der letzten Erhöhung?)
Weiß ich nicht, du hast die Miete und die Veränderung nicht genannt. Mai 19 war der Wert 105,4 und April 20 war der Wert 106,1. Somit macht das eine Mieterhöhung von 0,66%.
Das aber nur das reine Schema. Manchmal ist in Mietverträgen auch vereinbart, dass die Mieterhöhung nur gemacht wird, wenn die Änderung mindestens 5% macht.
-> Da der April 2019 ja nicht genommen werden war, ist die Berechnung falsch. Waren nach der Berechnung 0,86% und ja eigentlich nun 0,66%. Der Unterschied hört sich jetzt nach nicht viel an, aber mit den Jahren summiert sich das.
Irgendeine Mindeständerung in % ist bei uns nicht angegeben im Mietvertrag.
Nicht zwingend, kann auch später sein. Ein Vermieter kann auch 1 Jahr aussetzen mit der Mieterhöhung, es ist kein Muss,
-> stimmt, aber nachdem was ich jetzt weiß über den Vermieter, wird das nicht der Fall sein
Nein. Im Gesetz heißt es nur, dass die Miete für mindestens 12 Monate unverändert bleiben muss.
-> Ja als Basiswert. Aber siehe meine Frage weiter oben, welcher Monatswert als quasi neuer Basiswert genommen werden darf.
Danke noch einmal und allen weiterhin ein schönes langes Wochenende
Viele Grüße
Peter
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