Beiträge von Dali

    Guten Morgen Leute,

    da ich aufgrund eines Jobwechsels (Ortswechsel) die Wohnung wechseln werde habe ich folgende Frage zu meinem aktuellen Mietvertrag.

    1) Ist eine Mindestmietdauer vertraglich zulässig?

    Auszug aus dem Vertrag:

    "Die Kündigung ist jedoch für beide Parteien frühestens zum 01.05.2021 zulässig"


    2) Ist eine Entschädigung wie unten beschrieben zulässig?

    Auszug aus dem Vertrag.

    "Zusätzliche Vereinbarung:
    Sollte ein Vertragspartner die Mietzeit vor dem 01.05.2021 beenden, so ist eine Entschädigung in Höhe von 500,- € zu zahlen."

    3) Mein Plan ist, heute die Kündigung zu übergeben, mit "einer fristgerechten Kündigung zum 31.12.2020" und diese vom Vermieter unterschreiben lassen.

    Seht ihr diesbezüglich Probleme?


    Besten Dank und eine erfolgreiche Woche ;)

    Guten Morgen,

    folgende Situation: Ich lebe seit 2 Woche in einer neuen Wohnung. Ein Übergabeprotokoll wurde bereits angelegt und beidseitig unterschrieben.

    Nun fielen mir in in einer Wohnungsecke (oben an der Decke) jeweils 2 schwarze Flecken auf, welche die Decke auch beschädigt haben (Biegung in die Decke, nicht feucht).

    Von daher sind dies meiner Einsicht nach nicht "nur" Flecken. Die dunklen Stellen sind relativ klein - jeweils ca. 2cm Radius.

    Nachdem ich den Vermieter informierte und er es sich ansah, tupfte er es mit Alkohol ab.

    Diese "Flecken" (bzw. Beschädigung) möchte ich unbedingt schriftlich festhalten. Da ich zu einem späteren Zeitpunkt nicht der Leidtragende sein möchte, falls es sich um Schimmel handelt und dieser bereits vorhanden ist.

    Allerdings weiß weder ich noch Vermieter, ob es sich um Schimmel handelt oder etwas vergleichsweise harmloses.

    Deshalb frage ich mich, wie ich die Beschreibung am besten formuliere, um für alle Fälle "auf der sicheren Seite" zu sein".

    Vielen Dank für konstruktive Antworten.

    Beste Grüße Dali

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