Hallo liebe Community,
Erstmal super das es euch und das Forum gibt ![]()
Folgender Sachverhalt: Ich bin Mieter einer Wohnung seit ca. 4 Monaten. Die Einbauküche ist im Mietvertrag enthalten, sprich ich zahle für die Nutzung der Einbauküche.
Nun war Montag der Elektriker da, weil mein Herd nur teilweise funktioniert hat. Der Elektriker sieht das Kabel im Herd geschmort sind und er deswegen nicht mehr funktioniert. der Elektriker stellt auch deutlich klar, dass die Schmorung schon vor meinem Einzug passiert ist und ich den Schaden nicht verursacht haben kann. Aus Sicherheitsgründen darf der Herd nicht mehr genutzt werden. Nun schaue ich in meinen Mietvertrag und darin steht folgendes:
"In der Wohnung befindet sich eine Einauküche mit E-Geräten (Herd, Backofen, Kühlschrank etc.). Bei Auszug ist diese vom Mieter in übergebenem Zustand und grundgereinigt zurückzugeben. Während der Mietzeit übernimmt der Mieter die Reperaturkosten an der Einbauküche."
Nun meine Frage:
- In meinem Fall brauche ich einen komplett neuen Herd. Dies muss dann doch der Vermieter übernehmen oder? Es handelt sich ja nicht um Reperaturkosten. Außerdem kann es ja nicht sein, dass ich die Reperaturkosten (neuer Herd) trage und dann die Küche mit dem Herd an meinen Nachmieter übergeben muss?
Könntet ihr mir da weiterhelfen?
Falls ihr noch weitere Infos braucht, sagt gerne Bescheid.
Liebe Grüße