Vielen Dank für die schnelle Antwort habe die Urteile meinen Anwalt vorlegen können, diese werden gecheckt.
Das Problem hierbei ist die Firma XY GmbH (welches dem Eigentümer gehört) hat einen Pachtvertrag mit sich als Privatperson (Eigentümer) des Grundstücks. Wir als Mieter einen Mietvertrag mit der XY GmbH. Der Eigentümer im Grundbuch hat das das Grundstück mit dem Haus nun auf sein Immoblien Unternehmen überschrieben im Grundbuch (Immobilienunternehmen gehört ihm). Das Immobilienunternehmen hat nun das Grundstück sowie das Haus verkauft an ein fremdes Unternehmen. Das fremde Unternehmen möchte nun per Räumungsklage uns raus haben. Ich hoffe ich konnte es nun etwas deutlicher konkretisieren.
Ich werde Dir sobald ich eine Antwort bezüglich der unten stehenden Frage erhalten habe, den Post ergänzen:
"Bitte frage den Anwalt konkret danach, warum diese erste Eigentumsübertragung nicht schon als Rechtsnachfolge anzusehen ist und dein Vertrag somit überging, sowie ich geschildert habe.",
Fruggel Du bist momentan mehr als mein Joker für diesen Rechtsstreit - Danke!