Beiträge von DianaDunkelbunt

    Hallo Fruggel,

    danke für deine Antwort und fürs Gedanken-Machen. Nein, der Hauptmieter wohnt nicht mit in der Wohnung. Demnach ist die Kündigung unwirksam und sie muss den Hauptmieter auch nicht auf seinen Fehler hinweisen. Das ist schon mal hilfreich, weil die Frage noch im Raum steht, ob sie Widerspruch einlegen muss.

    Sie hat keinen Anwalt und nur wegen der Frage, ob Widerspruch eingelegt werden muss oder nicht, wird sie sich auch keinen nehmen. Da ist das Geld zu knapp. Ich gebe ihr das mal so weiter, auch mit der Auskunft, dass du kein Anwalt bist, sondern dass ich diese Info hier aus dem Forum habe. Dann kann sie entscheiden, ob ihr die Gültigkeit dieser Aussage so ausreicht. Oder kennst du noch einen Text oder eine Quelle, wo drin steht, dass man bei einer unwirksamen Kündigung keinen Widerspruch einlegen muss?

    Liebe Grüße,

    Marlene

    Liebes Forum,

    meine Freundin hat einen unbefristeten Untermietvertrag. Der Hauptmieter hat ihr ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt. Jetzt wurde mir bestätigt, dass dies rechtlich nicht wirksam sein soll. Es steht einfach drin: Hiermit kündige ich den Untermietvertrag für die Wohnung in der ..... zum......

    Sie möchte unbedingt ausziehen, findet aber noch keine Wohnung. Es liegen keine anderen Gründe vor, die eine Kündigung nachweislich rechtfertigen können, sie hat sogar ein Schreiben von ihrem Hauptmieter, dass immer alles störungsfrei verlaufen ist.

    Wie und mit welchem Wortlaut genau sollte sie schriftlich reagieren? Eine Räumungsklage wäre meiner Meinung nach nur zum Nachteil des Hauptmieters.... die dürfte demnach ja nicht mal eingereicht werden dürfen...

    Liebe Grüße,

    Marlene


    Dazu noch eine Frage. Die Info, dass die Kündigung wohl unwirksam ist, hat sie erst jetzt. Kündigungsfrist ist zum 30.6. Sie hat der Kündigung nicht widersprochen. Muss sie das, obwohl sie unwirksam ist? Muss sie den Hauptmieter schriftlich auf den "Formfehler" aufmerksam machen und Widerspruch einlegen? Muss sie oder kann sie?

    Liebe Grüße,

    Marlene

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