Hallo Fruggel,
danke für deine Antwort und fürs Gedanken-Machen. Nein, der Hauptmieter wohnt nicht mit in der Wohnung. Demnach ist die Kündigung unwirksam und sie muss den Hauptmieter auch nicht auf seinen Fehler hinweisen. Das ist schon mal hilfreich, weil die Frage noch im Raum steht, ob sie Widerspruch einlegen muss.
Sie hat keinen Anwalt und nur wegen der Frage, ob Widerspruch eingelegt werden muss oder nicht, wird sie sich auch keinen nehmen. Da ist das Geld zu knapp. Ich gebe ihr das mal so weiter, auch mit der Auskunft, dass du kein Anwalt bist, sondern dass ich diese Info hier aus dem Forum habe. Dann kann sie entscheiden, ob ihr die Gültigkeit dieser Aussage so ausreicht. Oder kennst du noch einen Text oder eine Quelle, wo drin steht, dass man bei einer unwirksamen Kündigung keinen Widerspruch einlegen muss?
Liebe Grüße,
Marlene