Das ist falsch, Die Angabe einer falschen Frist macht ein Mieterhöhungsverlangen nicht unwirksam. Es ist trotzdem wirksam, allerdings eben mit den korrekten Fristen.
Danke für den Hinweis.
Dennoch würde mich interessieren, ob in diesem Fall die Mieterhöhung formal unwirksam ist, denn
a) in meiner Gemeinde gilt die Kappungsgrenze von 15 Prozent. Der Vermieter möchte die Netto-Kaltmiete jedoch um 16 % erhöhen.
Eine Erhöhung auf eine höhere Prozentzahl ist doch unwirksam?
b) die Mieterhöhung mit der Erläuterung "... da die Mieten in letzter Zeit angestiegen sind, werden wir die Mieter erhöhen, nicht anpassen." nicht ausreichend begründet ist. Entweder muss die Erhöhung unter Angabe eines Mietspiegels oder unter Angabe von mind. 3 Vergleichswohnungen ausreichend begründet werden.
Kann ich unter diesen o. g. Gesichtspunkten die Mietpreiserhöhung einfach ignorieren und weiterhin meine normale Miete zahlen?
Denn wenn der Vermieter anschließend rechtliche Schritte einlegen möchte kann ich doch begründen, dass die MIetpreiserhöhung formal unwirksam und der Vermieter zunächst eine korrekte Mietpreiserhöhung erstellen muss.