Hallo zusammen,
folgendes Problem:
Ich wohne in einer WG und ich bin der Hauptmieter. Es gibt einen Untermieter bzw. Mieter eines Zimmers.
Der Mieter hat die Wohnung gekündigt und bezieht die neue Wohnung ( Aus Gründen der besseren Lage )ab dem 01.06.
Nun steht in unserem Mietvertrag eine besondere Klausel.
Zitat
§ 7 Ersatzuntermieter
Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der
gesetzlichen Frist - das ist am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats - zu kündigen, wenn er dem Hauptmieter mindestens drei wirtschaftliche und persönlich zuverlässige und, soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind, in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer (siehe § 4) einzutreten, und wenn der Hauptmieter oder der Vermieter sich weigert,
einen der benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag eintreten zu lassen.
Der Untermieter will jetzt durch Vorschlagen von drei Nachmietern die Gesetzliche Kündigungsfrist umgehen. Ab dem 01.06 werde ich keine Miete mehr erhalten, weil der Untermieter auf seinem Recht pocht, mir drei Nachmieter gestellt zu haben.
Die Vorschläge der drei Nachmieter sind übrigens nur Weiterleitungen von Nachrichten über Whats app gewesen. Ich habe keine Gehaltsnachweise oder Nummer der vorgeschlagenen Personen erhalten und deswegen alle abgelehnt.
Dem Mieter ist es egal, mit welcher Person ich zusammen leben muss und so sahen auch die "Vorschläge" der Ersatzmieter aus. Ich würde es mit keinem von denen wahrscheinlich mehr als einen Monat aushalten.
Nach Recherche im Internet bin ich zu dem Schluss gekommen, dass sich die im Paragraphen erwähnte Verkürzung nur auf befristete Verträge bezieht und ich auch das Recht habe jeden Vorschlag eines Nachmieter ohne Gründe abzulehnen.
Dazu sei noch gesagt, dass mir telefonisch von einem Rechtsanwalt versichert wurde, dass es sich um eine sog. "unechte" Nachmieterklausel handelt.
Hier würde mir bei einer unechten Nachmieterklausel rechtlich folgendes zustehen:
Durch
die unechte Nachmieterklausel behält sich der Vermieter das Recht vor,
nicht jeden Nachmieter akzeptieren zu müssen. Für Sie bedeutet das: Ob
Sie früher aus dem Mietvertrag entlassen werden, hängt von der
Entscheidung Ihres Vermieters ab. Lehnt dieser den von Ihnen gestellten
Ersatzmieter ab, können Sie Ihm allerdings weitere Mieter vorschlagen
Ich würde mich jetzt selber auf die Suche nach einem Nachmieter machen aber ich denke nicht, dass es bis zum 01.06 was wird. Habe ich das Recht die Kaution für die Miete zu verwenden ?
Gruß