Beiträge von InKaMitt

    Guten Tag,

    ich lebe seit 6 Jahren in einer Mietwohnung. Ich möchte nun gern streichen, da der ein oder andere Fleck an der Wand ist. Laut Mietvertrag muss ich auch Schönheitsreparaturen durchführen.

    Das Problem dabei: In den Wänden und den Decken haben sich Setzungsrisse gebildet. Die sind an sich sehr fein, aber um die 2-3 Meter lang. Drumherum bröselt die Farbe ab. Ich habe die Risse dem Vermieter gemeldet und auch Fotos dazu gegeben.

    Die Antwort des Vermieters kam prompt: Setzungrisse bis 0,4mm sind nicht als Mangel zu betrachten und wird daher nicht behoben.

    Wenn ich nun aber einfach streiche, ohne die Farbe um die Risse abzukratzen und neu zu verspachteln, dann würde mir durch die Feuchtigkeit und die veränderte Oberflächenspannung, die Farbe rund um die Risse noch schneller abbröseln als jetzt schon.

    Die Wohnung war vollständig reoviert worden, bevor ich einzog. Das die Farbe/Grundierung nicht die beste ist und schon bei einem kleinen Stoß abblättert ist mir sehr früh aufgefallen. Ich hab auch schonmal einen der Risse bearbeitet (Farbe abgekratzt, neu verspachtelt, überstrichen). Das hielt genau 4 Monate, bis der Riss wieder auftauchte und die Farbe wieder zu bröseln begann.

    Fazit: Ohne, dass die Risse - für die ich nichts kann - und die Farbe drumherum nicht fachmännisch behandelt werden, kann ich nicht streichen. Ich kann also meiner Pflicht zur Schönheitsreparatur gar nicht nachkommen. Oder ist das meine Aufgabe? Zählt das auch zu Schönheitsreparaturen?

    Was kann ich denn nun tun?

    Danke und viele Grüße

    IM

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