Beiträge von clara92

    Ja stimmt, das könnte möglich sein. Daran habe ich gar nicht gedacht.

    Ich habe noch vergessen zu erwähnen; Im Betreff steht auch "Wohnungsangebot -Adresse des Objektes- (Besetzungsrecht)".

    Also das Wort Besetzungsrecht habe ich mal gegooglt und soweit ich das verstanden habe, ist das sowas wie eine Vorgabe des Amtes an den Vermieter, an wen das Objekt vermietet sein soll.

    Hallo zusammen,

    wenn das hier der falsche Bereich ist, dann entschuldige ich mich dafür.

    Ich habe heute per Brief von der Stadt ein Wohnungsangebot erhalten, darin steht die Adresse und die Kosten des Objekts und Termin für einen möglichen Bezug.

    Beginnen tut es mit "...es besteht die Möglichekit, Ihnen die oben genannte Wohnung zu vermitteln" und im letzten Absatz: "Da dieses Angebot mehrere Wohnungssuchende erhalten haben, bitte ich Sie, sich schnellstmöglich- spätestens jedoch bis zum 12.05.20 mit mir telefonisch in Verbindung zu setzen. Sie erhalten dann weitere Informationen zu diesem Angebot".

    Da ich momentan dort niemanden erreiche, deshalb meine Frage: Ist das nun eine Zusage, die vorrangig nur mir zusteht, oder ist das sowas wie ein Zwangsschreiben an alle, die ein Recht auf die Wohnung haben?

    Würde mich über Antworten freuen,:-C

    Lg

    Clara

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