Beiträge von Mieter58

    Mir wurde mit Schreiben vom 10-03-2011 die Einzelmiete von 435€ auf 502€, also um gut 67€ erhöht, was 15% entspricht.
    Wirksam wurde diese Mieterhöhung bereits zum 01-04-2011!:mad:
    Ist diese kurze Frist überhaupt Rechtens?
    Darf der Vermieter eine Mieterhöhung in dieser Höhe aussprechen?

    Begründet wurde die Mieterhöhung mit §10 Wohnungsbindungsgestzes, sowie der Anhebung von Pauschalen für Verwaltungs- und Instandhaltungskosten.
    Hier fiel es mir auf, daß ich, u.A., zu Instandhaltungs- u. Verwaltungskosten für 20 Garagen des Mietshauses anteilig herangezogen werde, obwohl diese nicht grundsätzlich den Wohnungen zugeordnet sind und auch fremd vermietet sind. Ich selbst, z.B., habe keine Garage angemietet und habe auch keinen Zugang zu den Garagen. Warum also, muß ich für die Kosten mit aufkommen? Sind hier entstehende Kosten nicht aus den Mieteinnahmen der Garagenmieter zu decken?:confused:
    Vorsorglich habe ich dem Vermieter mitgeteilt, daß ich der Mieterhöhung nur unter Vorbehalt zustimme und die erhöhte Miete auch nur unter Vorbehalt zahle.
    Wer kann mir auf diese Fragen Antworten geben, die mir weiterhelfen?
    Vielen Dank im Voraus!
    MfG
    :rolleyes:

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