Hallo Fruggel,
erstmal herzlichen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast mir ausführlich zu antworten.
Dieser Verdacht kam auch auf, dass es so nicht passen kann. Gut die Bestätigung einer Person zu bekommen, demnach kann das nicht ganz falsch liegen kann.
Bezüglich der Nebenkostenabrechnung, hieß es kürzlich, dass im Dezember diesen Jahres erst der Verbrauch genau kalkuliert werden kann bzw. die Werte (nochmals?) abgelesen werden. Das Haus Anfang letzten Jahres fertiggestellt bzw. wurde ab da bezogen. Es kommt da einem komisch vor weshalb sie zum kalkulieren der Nebenkosten die Zählerstände aus zwei Jahren benötigen. Derweilen zahlt jede Partei „fröhlich“ die Nebenkosten weiter ohne jemals eine Abrechnung gesehen zu haben. Jedoch weiß ich nicht ob ich das nun auch angehen soll. Es wäre schon ein großer Erfolg, ausschließlich die NK für eine Person zu zahlen.
Im Vertrag steht:
[...] Die Zahlungen der anteiligen Nebenkosten werden als pauschalen vereinbart. Die Liegenschaft wird mit einer modernen Kraft-Wärme-Kopplungsanlage betrieben und darüber mit der notwendigen Heizwärme, Warmwasser und Strom versorgt. [...]
M und V vereinbaren nach Verhandlung ausdrücklich, dass über die BetriebsKP, heizKP und StromP nicht gesondert angerechnet wird. Dies schließt jedoch nicht aus, dass die im Mietvertrag genannten pauschalen, an das Verbrauchsverhalten der Mieter oder an die im Laufe des Mietverhältnisses veränderten tatsächlichen Kosten angepasst werden können. [...] Die pauschalen sind auf der Grundlage berechnet, dass zwei Personen in der Wohnung wohnen.
Wie kann man das nun am besten angehen? Rechtsberatung holen? Da sich von den Leuten, dir darüber entscheiden, jeder quer stellt und darauf beharrt, dass das stimmt, fällt mir nicht mehr ein. Habe aber den Tipp einen Mieterverein aufzusuchen, aber aktiv helfen können sie nicht so wie ich es verstanden habe.