Beiträge von Izamon

    Nochmals vielen, vielen Dank für dein ausführliches Statement. :)

    Dann habe ich leider den Vertrag falsch verstanden. Das ist ärgerlich....


    Darf die Hausverwaltung dann die Heiz- und Wasserabrechnung erst nach etwa zwei Jahren vorlegen? Sie meinten, es ginge erst zum Ende des Jahres, da man dann erst den Verbrauch kalkulieren kann. Ich als Laie würde doch sagen, man könne doch gleich den Verbrauch des ersten Jahres mit den Kosten, die sie angenommen habe (quasi die monatliche Vorauszahlung) vergleichen.


    Leider bin ich noch kein Mitglied in einem Mieterverein, aber dachte ich würde diesen Fall als Anstoss nehmen.

    Hallo Fruggel,


    erstmal herzlichen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast mir ausführlich zu antworten.

    Dieser Verdacht kam auch auf, dass es so nicht passen kann. Gut die Bestätigung einer Person zu bekommen, demnach kann das nicht ganz falsch liegen kann.


    Bezüglich der Nebenkostenabrechnung, hieß es kürzlich, dass im Dezember diesen Jahres erst der Verbrauch genau kalkuliert werden kann bzw. die Werte (nochmals?) abgelesen werden. Das Haus Anfang letzten Jahres fertiggestellt bzw. wurde ab da bezogen. Es kommt da einem komisch vor weshalb sie zum kalkulieren der Nebenkosten die Zählerstände aus zwei Jahren benötigen. Derweilen zahlt jede Partei „fröhlich“ die Nebenkosten weiter ohne jemals eine Abrechnung gesehen zu haben. Jedoch weiß ich nicht ob ich das nun auch angehen soll. Es wäre schon ein großer Erfolg, ausschließlich die NK für eine Person zu zahlen.

    Im Vertrag steht:

    [...] Die Zahlungen der anteiligen Nebenkosten werden als pauschalen vereinbart. Die Liegenschaft wird mit einer modernen Kraft-Wärme-Kopplungsanlage betrieben und darüber mit der notwendigen Heizwärme, Warmwasser und Strom versorgt. [...]
    M und V vereinbaren nach Verhandlung ausdrücklich, dass über die BetriebsKP, heizKP und StromP nicht gesondert angerechnet wird. Dies schließt jedoch nicht aus, dass die im Mietvertrag genannten pauschalen, an das Verbrauchsverhalten der Mieter oder an die im Laufe des Mietverhältnisses veränderten tatsächlichen Kosten angepasst werden können. [...] Die pauschalen sind auf der Grundlage berechnet, dass zwei Personen in der Wohnung wohnen.



    Wie kann man das nun am besten angehen? Rechtsberatung holen? Da sich von den Leuten, dir darüber entscheiden, jeder quer stellt und darauf beharrt, dass das stimmt, fällt mir nicht mehr ein. Habe aber den Tipp einen Mieterverein aufzusuchen, aber aktiv helfen können sie nicht so wie ich es verstanden habe.

    Hallo zusammen,


    habe gerade mit der Hausverwaltung telefoniert, die mir auch nicht weiterhelfen kann/möchte, da der Mietvertrag nicht von denen aufgesetzt wurde.

    Es besteht folgender Fall:

    Das komplette Mehrparteienhaus (Neubau) wird von einem Unternehmen als Hauptmieter gemietet, die wiederum die Wohnungen weitervermietet und somit jeder, der eine Wohnung besetzt Untermieter dieses Unternehmens ist. Die kompletten Nebenkosten (einschließlich Strom, Heizung) sind im Vertrag nach Personenzahl in der Wohnung berechnet, da das Haus ein Energiehaus ist, worin auch Strom erzeugt wird. Bei der einen Wohnung, wird jedoch unter dem Abschnitt „Nebenkosten“ die Personenzahl ZWEI angegeben, obwohl von Vertragsbeginn an nur eine Person darin wohnt. Damals wurde einem von einer Vertretung des Unternehmens (Hauptmieter) mitgeteilt, dass es so ist, weil sie Zimmerweise vermieten und sich daran nichts ändern liese. Bei der betreffenden Wohnung, gibt es jedoch nur einen Untermieter, der noch immer Nebenkosten für zwei zahlt. Die Hausverwaltung hat kürzlich sich nochmal informiert und meinte nur, man habe es dem Untermieter damals mitgeteilt und sie können auch nicht helfen.

    Nun meine Frage an euch: Denkt ihr es ist so rechtens, oder sollte ich mir Rechtsberatung holen?

    Es sind Nebenkosten von etwa 200€ und würde, wenn man es im besten Falle halbiert, eine Menge rausbekommen, falls dies auch rückwirkend gilt.

    Jede Hilfe wäre super! Danke schon mal! :)

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