Hallo zusammen,
ich habe meine Wohnung auf den 31.05. fristgerecht gekündigt. Da sich für die Wohnung Ende Mai schlecht einen Nachmieter finden lässt, wurde mit dem Vermieter vereinbart, dass dieser schon früher einen Nachmieter suchen kann, da die Wohnung aktuell auch nicht mehr von mir bewohnt wird.
Nun hat mir der Vermieter einen Nachmieter vorgestellt, welcher allerdings noch in einem anderen Mietverhältnis steht. Deswegen möchte dieser Nachmieter ab dem 15.04. für die darauf kommenden sechs Wochen (bis zum 31.05) nur anteilig Miete bezahlen.
Der Vermieter machte daraufhin das Angebot, dass ich als Abstandszahlung die Hälfte der Miete für den neuen Mieter für die 6 Wochen, die ich früher aus dem Vertrag komme, übernehme. So würde ich ja auch früher aus dem Vertrag kommen und mir wenigstens etwas Geld sparen.
Nun habe ich mich über diese Abstandszahlung informiert und gelesen, dass diese
1. üblicherweise an den Vormieter vom Nachmieter gezahlt wird, da dieser die Wohnung früher zur Verfügung stellt
2. rechtlich gesehen nicht mehr legitim ist
Ist dem so? Der Vermieter beharrt darauf, dass diese Abstandszahlung im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung üblich und legitim wäre.
Ich würde mir durch sein "Angebot" zwar etwas Geld sparen, jedoch sehe ich es eigentlich nicht ein, die Miete für eine fremde Person zu übernehmen, die noch dazu vom Vermieter selbst ausgewählt wurde.
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand Ratschläge zum weiteren Vorgehen geben könnte.
Viele Dank und Grüße!