Beiträge von berndi

    Dann musst Du wohl auf dafür gesorgt haben sollen, dass die Miete am 1.4., also heute, beim Vermieter auf dem Konto ist. So ist dieser Satz zu verstehen.

    Darauf wie lange die Banken brauchen um Geld von einem Konto auf das andere zu bewegen habe ich leider keinen Einfluss.

    Sollte ich künftig jede Mietzahlung 2 Wochen im vorraus überweisen um auf der sicheren Seite zu sein?

    Mal davon abgesehen das diese Klausel an sich schon sehr Fragwürdig klingt.

    Guten Tag, leider konnte ich mit der Suchfunktion keine passende Frage/Antwort finden, ich hoffe nichts übersehen zu haben.

    Vor folgendem Problem stehe ich im Moment:

    Ich habe einen Mietvertrag unterzeichnet der zum 01.04.2020 (also heute) beginnen sollte, nur leider weigert mein Vermieter mit die Schlüssel auszuhändigen.

    Im Mietvertrag befindet sich eine Zusatzklausel laut der die Schlüssel erst übergeben werden wenn die Kaution hinterlegt wurde und die erste Mietzahlung eingegangen ist, ich habe die Kaution auch hinterlegt und die Miete überwiesen + meinem Vermieter einen Beleg dafür geschickt dass das Geld überwiesen wurde da es aber scheinbar heute, etwa 24std nach der Überweisung, noch nicht auf seinem Konto ist behält er auch die Schlüssel.

    Welche Rechte habe ich?

    Kann ich eine Mietrückzahlung für die Tage verlangen in denen ich die Wohnung nicht betreten kann?

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