Beiträge von 2red13

    Hallo darkshadow, vielen Dank für Deine Rückmeldung.

    Mit dem Hersteller haben wir bereits gesprochen, auch bei der Garantie ist Glasbruch ausgeschlossen, da von Fremdverschulden ausgegangen wird. Ich werde versuchen das mit meinen Mietern möglichst gütlich zu klären, es ist etwas belastend, da wir befreundet sind und ich sowohl 50% unter Mietspiegel vermiete als auch eine mündliche Abmachung besteht, dass im Gegenzug vom exzessiven Gebrauch des Mietrechtes abgesehen wird, aber wenn ich nach Rechtslage verpflichtet bin, muss ich am Ende wohl nach geben. Es ärgert mich ehrlich gesagt, aber das ist wohl juristisch kein Argument ^^

    Hallo Community,

    ich vermiete einen Teil meines Hauses und im Mietvertrag ist auch ein Kaminofen aufgeführt.

    An diesem Kaminofen ist die Scheibe gesprungen, wir haben zuerst versucht einen Garantiefall daraus zu machen, die Firma sagt aber, da sie bei Glasbruch kein Eigenverschulden Ausschließen kann, sei es kein Garantiefall.

    Dann haben wir es an unsere Versicherung übergeben, diese mein, da der Gegenstand vermietet war, sei die Haftpflicht des Mieters zuständig.

    Die Haftpflicht des Mieters enthält aber keine Glasbruch und möchte auch nicht bezahlen.

    Zusatzinformationen:

    -Der Kamin wurde vor etwas über einem Jahr neu gekauft.

    -Die Mieter versichern, dass der Sprung morgens einfach da war.

    -Der Mietvertrag enthält eine Kleinstreparaturklausel von 125€ (max 8%/ Jahr)

    -Die Kosten für die Reparatur werden vom Hersteller mit 255€ für die Scheibe und 55€ für die Montage beziffert.

    Meine Frage, wer ist in diesem Fall für das Begleichen der Rechnung zuständig ?

    Vielen Dank im Voraus :)

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