Beiträge von Kong

    Guten Tag liebe Mitleser,

    ich habe einen Mietvertrag für eine Wohnung erhalten in dem noch sonstige Vereinbarungen bezüglich der Einbauküche eingetragen sind.

    In den bisherigen Besichtigungsterminen wurde lediglich gesagt, dass die Küche zu der Wohnung gehört und zur Miete dazugehört.

    Sonstige Vereinbarungen laut Mietvertrag:

    "Es wird eine Einbauküche mit vermietet. Die Einbauküche wird mit Elektrogeräte vermietet und ist zum Zeitpunkt der Übernahme funktionsfähig. Die Küchenmöbelstücke weisen keine Beschädigungen auf. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit, sämtliche evtl. Schäden an der Einbauküche auf eigene Rechnung beheben zu lassen und die Einbauküche bei Mietende adäquat wieder zurückzugeben. Für eingebaute Elektrogeräte übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Mieter ist verpflichtet bei Ausfall der Elektogeräte diese auf eigene Rechnung instand zu setzen bzw. austauschen zu lassen. Zur Bewertung evtl. neu eingebauter Geräte, wird bei Mietende die AFA-Tabelle (Abschreibung für Anschaffung) als Entschädigungsgrundlage zugrunde gelegt."

    Entweder ich habe das System nicht ganz verstanden aber aus meinen bisherigen Mietverträgen, war immer der Vermieter für die Neuanschaffung und Bezahlung zuständig.

    Gruß Kong.

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