Beiträge von Lang_Immo

    Guten Tag,

    vielleicht könnte mir jemand zu einer Frage der Indexmiete weiterhelfen:

    Wenn ich in einem Indexmietvertrag einen festgeschriebenen Mietzins habe (z.B. 24 Monate), nehme ich als Berechnungsstart der Mieterhöhung dann das Jahr des Mietvertragsstart oder erst das Startjahr + 24 Monate?

    Beispiel:

    Mietvertragsbeginn: 01.01.2010

    Festgeschriebenener Mietzins: 24 Monate

    Startet die Berechnung der Mieterhöhung am 01.01.2010 oder am 01.01.2012?

    Vielen Dank für die Hilfe! :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!