Beiträge von Friedhelm.ronsdorf

    Die Zählerstände der Bewohner zum 31.12 liegen bei der Abrechnungsfirma vor, das ist kein Problem.

    Ob der Zählerstand der Allgemeinzählers vorliegt, weiß ich nicht.


    Ich sehe aber weder bei Ista noch bei Brunata oder Techem die Möglichkeit, bei der Angabe einer Rechnung , zb für Gas, anzugeben, dass sich diese auf einen abweichenden Zeitraum bezieht und nur ein Teil herausgerechnet werden soll

    Ich habe schon mit vielen Firmen (Ista, Techem, Brunata und Co) zusammengearbeitet, aber noch niemals hat einer von denen Zähler zum 31.12. abgelesen und dann eine Zwischenrechnung vom Versorger angefordert.


    Mache ich etwas falsch ?


    Folgendes BGH Urteil habe ich gefunden:


    Ermittelt der Vermieter die auf das abzurechnende Kalenderjahr entfallenden Betriebskosten aus kalenderübergreifenden Rechnungen des Versorgers, ist die Abrechnung nicht deshalb aus formellen Gründen unwirksam, weil der Vermieter die insoweit erforderlichen Zwischenschritte nicht offen gelegt hat."


    Das muss ja bedeuten, dass es möglich sein muss, aus einer kalenderübergreifenden Rechnung den Anteil für das Kalenderjahr herauszurechnen. Wie macht man das am besten?

    Hallo zusammen,


    wir stellen uns aktuell folgende Frage:


    Die Abrechnung der Nebenkosten einer Liegenschaft erfolgt für den Zeitraum 01.01. - 31.12.


    Die uns vorliegende Rechnung der Stadtwerke für die Gasversorgung bezieht sich aber auf den Zeitraum 14.03. - 13.03.

    Wie kann ich diese Rechnung nun in die Heizkostenabrechnung einfließen lassen? Theoretisch darf ich nach dem Leistungsprinzip ja nur die Kosten für die Energie ansetzen, die auch in dem Abrechnungsjahr angefallen sind.

    Der Zählerstand zum 31.12. ist mir auch nicht bekannt.
    Der Heizkostendienstleister liest aber zum Jahresende ab und rechnet auch für das Kalenderjahr ab.


    Auf Dauer erscheint es mir aber unmöglich, die Rechnungen der Versorger auf den gleichen Zeitraum umzustellen, da die Stadtwerke und Co das nicht mitmachen. Außerdem kann ich am 31.12 ja nicht in allen Liegenschaften die Zähler ablesen.


    Wie soll ich hier vorgehen?

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