Beiträge von Hamburger_Jung

    Guten Abend,

    ich bin seit Jahren selbständig und betreibe mein Unternehmen in einer Gewerbeimmobilie zur Miete.

    Seit Geschäftsgründung gab es nie Zahlungsprobleme meinerseits.

    Nun hat es mich wie viele andere in der Corona-Krise erwischt: Firma zu, keine Einnahmen, Lieferketten und Prozesse gestört - es ist fraglich, ob ich je wieder auf den alten Stand komme.

    Mein Mietverhältnis geht noch bis Ende 2021.

    Nach Lektüre in diversen Blogs zum Thema stellt sich die Situation für mich wie folgt dar (aktuelle Änderungen zum Mieterschutz im Corona-Kontext mal ignoriert):

    - Sollte ich meine Miete nicht zahlen können, droht mir recht zeitnah die fristlose Kündigung seitens des Vermieters

    - Sollte ich gekündigt werden, bin ich schadenersatzpflichtig meinem Vermieter gegenüber bis zum Vertragsende, auch wenn er mich rausschmeißt und ich meinen Beruf dort gar nicht mehr ausüben kann

    Korrekt so?

    Diese Vorstellung macht mir gehörig Angst, daher meine Frage:

    Gibt es Umstände, die es erlauben, den Mietvertrag früher zu kündigen oder ist das rein Vermietersache bzw. Kulanz des Vermieters?

    Ich habe z.B. Angst, dass mein Betrieb nur langsam wieder anspringt und ich dadurch meine Miete nicht mehr bedienen kann und dann ohne Rückzahlmöglichkeiten (bei fristloser Kündigung) mit einem Berg an Verbindlichkeiten dastehe.

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