Beiträge von Phenum

    letzte Frage noch da mein Anwaltstermin erst Mittwoch ist . Ich habe den Grundbucheintrag erhalten als Nachweis, dass die Dame mit der ich den Vertrag geschlossen habe (mit gesetzlichem Vertreter) nur Nießbrauch hatte und ich deswegen wegen des ausserodrentlichen Kündigunsrechts ich dieses Haus in 3 Monaten verlassen muss .

    Der durch den gesetzlichen Vertreter unterschriebene Vertrag, welcher durch einen Hausverwalter aufgesetzt worden ist , dem auch diese Informationen bekannt waren, steht die Dame ausdrücklich als Eigentümerin im Vertrag. Es steht "Zwischen Herrn .... (ges. Vertreter von Frau .... , Eigentümerin).

    Im Grunde wurden wir ja im Mietvertrag getäuscht. Wir würden gerne jetzt den Mietvertrag gar nicht antreten wollen, die Vermieter (Erbengemeinschaft) besteht auf die 3 Monate Miete und keine Einigung möglich. Würden uns gerne die Anwälte ersparen mit Renovierungen einklagen, Mietminderung etc.

    Macht diese Täuschung den Vertrag nichtig und akzeptiere ich es stillschweigend wenn ich am 1.4 einziehe .

    Danke nochmals

    Vielen dank für die Tipps, jedoch hat sich jetzt alles erledigt...

    Die Dame die dort gewohnt hat durch Nießbrauch das Haus an uns Vermietet jedoch ohne Mitwirkung der Eigentümer .

    Die haben uns bereits jetzt durch ihr außerordentliches Kündigungsrecht unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist den Vertrag gekündigt....

    Wir nehmen uns jetzt einen Anwalt da wir 3 Monate in einem semi-bewohnbarem Haus in 2 von 6 Zimmern wohnen werden....

    Danke für die Hilfe

    Mit Unterschriften sammeln meinte ich:

    Solange sich die 3 Erben nicht einig sind (keine möchte mit dem Haus etwas zutun haben) und sie sich nicht auf einen von den 3 geeinigt haben der sie in der Mietsache vertritt, sind dann alle 3 gleich hermassen verantwortlich oder?

    Muss ich für jegliche Übergaben, Diskussionen bezüglich Renovierung etc jedesmal Erlaubnis / Unterschriften aller 3 gleichberechtigter Erben einholen?

    Danke für die Antwort.

    Müssen wir jetzt uns eigentlich an alle 3 Erben wenden und grundsätzlich immer alle drei Unterschriften sammeln damit es rechtskräftig ist . Und wie überprüfe ich ob diese 3 Personen tatsächlich berechtigt sind über dieses Objekt zu entscheiden ( Frage Erbschein).

    Danke

    Moin moin,

    wir befinden uns in einer "schwierigen" Situation vielleicht könnte Ihr mir helfen.

    Wir haben einen Mietvertrag für ein Haus abgeschlossen. In dem Mietvertrag wurde ein renoviertes Haus vereinbart und alle Mängel festgeschrieben.

    Dieser Vertrag wurde über einen Hausverwalter abgeschlossen. Es gehört einer alten Dame die einen gesetzlichen Vormund hat (Stiefsohn). Dieser hat den Hausverwalter engagiert und unseren Mietvertrag als gesetzlicher Vertreter unterschrieben (alle Nachweise dafür sind vorhanden, so dass der Vertrag rechtskräftig ist ). Mitten in den Malerarbeiten (3 Zimmer kein Parkett, ein Bad ohne Duschkabine und Toilette ,nicht Grund-gereinigt) verstirbt die Besitzerin. Somit wurden alle Konten eingefroren und keine dieser Arbeiten wird vollendet. Es stellt sich heraus dass der Stiefsohn keiner der 3 gesetzlichen Erben ist (dies wusste der Stiefsohn sowie der Hausverwalter , haben uns jedoch nicht gewarnt). Keiner der Erben fühlt sich verantwortlich für die Renovierungen die Vertraglich festgelegt wurden. Dieses Haus ist auch in dem jetzigem zustand nicht Bezugsfähig.

    Wir sollten nächstes Wochenende einziehen (1.4) und haben unsere jeweiligen Wohnungen auch zum 1.4 nachvermietet bekommen. Im Grunde eine schreckliche Situation.

    Die Erben haben sich heute gemeldet. Wussten angeblich nicht, dass es Vermietet wird. Möchten nichts Investieren da dieses Haus verkauft werden soll und nicht Vermietet.


    Jetzt zu der Frage:

    Haben wir ein Sonderkündigungsrecht da dieses Haus nicht wie im Vertrag festgelegt ans uns Renoviert übergeben wird.

    Wir möchten dort nicht mehr einziehen da es in diesem Zustand nicht möglich ist und wir in diesem Haus nur geduldet werden bis es verkauft wird. Eigenbedarf ist zwar von den Erben ausgeschlossen worden, aber ....

    WIr können im Grunde nicht ins Haus müssen unsere Mögel irgendwo in einem Lager einlagern da wir zum 30.3 aus unseren Wohnungen raus müssen. Wir müssen ggf. bei Freunden oder Motel unterkommen bis wir was finden. Wer zahlt diese Kosten und wie ist die Rechtslage.

    Mit freundlichem Gruß

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