letzte Frage noch da mein Anwaltstermin erst Mittwoch ist . Ich habe den Grundbucheintrag erhalten als Nachweis, dass die Dame mit der ich den Vertrag geschlossen habe (mit gesetzlichem Vertreter) nur Nießbrauch hatte und ich deswegen wegen des ausserodrentlichen Kündigunsrechts ich dieses Haus in 3 Monaten verlassen muss .
Der durch den gesetzlichen Vertreter unterschriebene Vertrag, welcher durch einen Hausverwalter aufgesetzt worden ist , dem auch diese Informationen bekannt waren, steht die Dame ausdrücklich als Eigentümerin im Vertrag. Es steht "Zwischen Herrn .... (ges. Vertreter von Frau .... , Eigentümerin).
Im Grunde wurden wir ja im Mietvertrag getäuscht. Wir würden gerne jetzt den Mietvertrag gar nicht antreten wollen, die Vermieter (Erbengemeinschaft) besteht auf die 3 Monate Miete und keine Einigung möglich. Würden uns gerne die Anwälte ersparen mit Renovierungen einklagen, Mietminderung etc.
Macht diese Täuschung den Vertrag nichtig und akzeptiere ich es stillschweigend wenn ich am 1.4 einziehe .
Danke nochmals