Beiträge von Mietinho

    Zur Abmahnung hab ich das hier gefunden:

    Eine Fristsetzung oder Abmahnung ist nicht erforderlich wenn:

    • sie keinen Erfolg verspricht (Bei einer Wohnflächenabweichung kann der Vermieter nicht weitere Quadratmeter herbeizaubern. Der Mieter verkündet dem Vermieter telefonisch, dass er auch weiterhin die Miete zahlt, wann er es für richtig hält.),
    • die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist (zu nennen sind hier zum Beispeil tätliche Angriffe oder schwere Beleidigungen).

    Also bei tätlichen Angriff ist wohl keine Abmahnung notwendig.

    Zudem gilt bei Genossenschaften doch der Gleichbehandlungsgrundsatz.

    Wir haben ja einen Nachbarn bereits zweimal wegen Morddrohung unter Zeugen angezeigt. Dem wurde vom Vermieter nicht gekündigt.

    Hallo,

    Ist denn bei Vorwurf der Körperverletzung auch eine Abmahnung notwendig?

    Ich hab gelesen, dass eine Abmahnung nicht notwendig ist.

    Aber die Körperverletzung müsste ja erstmal bewiesen werden, da sie ja nie stattgefunden hat.

    Was uns besorgt, was ist, wenn die Nachbarin ihre Lüge durchzieht und das Gericht ihre Lügengeschichte glaubt.

    Ist ja das typische Mann schlägt Frau und dann wird oft der Frau geglaubt.

    Wir haben seit gut zwei Jahren in unserem 6-Familienhaus das Problem, dass sich 4 Mietparteien zusammengeschlossen haben, um uns aus dem Haus zu mobben.

    Der Vermieter ist auch nicht mehr gut auf uns zu sprechen, weil wir ihm zu viel Arbeit machen, da wir natürlich jede Mobbingaktion der Nachbarn anzeigen.

    Nun hat eine Nachbarin behauptet, ich hätte sie geschlagen, was komplett erfunden und gelogen ist.

    Sie rief die Polizei und hat wohl auch einen Krankenhausbericht.

    Ich habe meine Frau als Zeugin, dass ich nichts gemacht habe.

    Die Nachbarin hat angeblich ihre Mutter als Zeugin, die auch im Haus wohnt und alles durch den Türspion gesehen haben will.

    Wir haben direkt Anzeige wegen Vortäuschung einer Straftat und Verleumdung gestellt und eine Unterlassungsaufforderung an die Nachbarin versenden lassen.

    Jetzt kam die fristlose Kündigung des Vermieters, ohne mit uns zu sprechen. Der Vermieter hat sich von der Nachbarin eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben lassen. Ich und meine Frau haben bei unserer Anwältin ebenfalls eidesstattliche Versicherungen abgegeben.

    Der Vermieter nimmt also eine komplette Vorverurteilung vor und kennt nur die Story einer Seite.

    Welche Erfolgschancen hätte eine Räumungsklage ?

    Da ich krankgeschrieben bin und demnächst erstmal für mehrere Monate in eine Therapie muss, sind wir im Moment nicht in der Lage, uns um eine neue Wohnung zu kümmern.

    Hat jemand eine Idee, wie wir uns verhalten sollen?

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