Zur Abmahnung hab ich das hier gefunden:
Eine Fristsetzung oder Abmahnung ist nicht erforderlich wenn:
- sie keinen Erfolg verspricht (Bei einer Wohnflächenabweichung kann der Vermieter nicht weitere Quadratmeter herbeizaubern. Der Mieter verkündet dem Vermieter telefonisch, dass er auch weiterhin die Miete zahlt, wann er es für richtig hält.),
- die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist (zu nennen sind hier zum Beispeil tätliche Angriffe oder schwere Beleidigungen).
Also bei tätlichen Angriff ist wohl keine Abmahnung notwendig.
Zudem gilt bei Genossenschaften doch der Gleichbehandlungsgrundsatz.
Wir haben ja einen Nachbarn bereits zweimal wegen Morddrohung unter Zeugen angezeigt. Dem wurde vom Vermieter nicht gekündigt.