Beiträge von Mieter1648

    Danke für eure Antworten.

    Der Sinn der Sache war ja ursprünglich, dass sie die Küche in der Wohnung nutzen kann. Diese Nutzung hängt natürlich daran, dass sie auch dort Einzieht. Ich hatte die Hoffnung, dass dies zivilrechtlich in einem Zusammenhang steht und deshalb für sie ein Grund besteht, vom Kaufvertrag über die Küche zurückzutreten.

    Hallo,

    meine Freundin will in eine Wohnung ziehen. Der Mietvertrag war von ihr und dem Vermieter unterschrieben. Drei Tage vor dem Einzug trat plötzlich ein Wasserschaden auf, sodass das Gebäude durch die Feuerwehr geräumt und gesperrt wurde, in der Folge lösten beide Vertragsparteien den Mietvertrag einvernehmlich auf. Die Wohnung wäre erst in frühestens 2-3 Monaten wieder bewohnbar, eventuell würde es aber auch ein Jahr oder länger dauern.

    Meine Freundin hat jedoch mit den Vormietern einen Vertrag abgeschlossen über die Übernahme der Küche und die dafür vereinbarten 1000€ bereits bezahlt.

    Jetzt möchte sie natürlich das Geld wiederhaben, da sie ja nicht dort einziehen wird und die Küche somit nicht nutzen kann.

    Die Vormieter vertreten den Standpunkt, dass die Auflösung des Mietvertrags eine Sache zwischen Vermieter und meiner Freundin ist, mit dem sie nichts zu tun haben und dementsprechend auch nicht bereit sind, das Geld zurückzuzahlen. Vielmehr könne meine Freundin ja warten, bis die Wohnung saniert ist, um die Küche dann zu nutzen.

    Die Küche wurde bei dem Wasserschaden nicht beschädigt, nach Absprache mit der Feuerwehr wäre auch ein Betreten der Wohnung zur Demontage und Abtransport der Küche möglich.

    Wie sieht da die Rechtslage aus?

    Vielen Dank schonmal im Voraus!

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