Beiträge von MieterInNippes

    Liebes Mietrecht-Forum,

    bei meinem Problem handelt es sich um die Frage, ob die mir zugesendete NKA rechtens ist.

    Fakten:

    - Auszug aus der Wohnung fand am 01.02.2018 statt. Die Frist der Zusendung der NKA galt also bis zum 31.12.2019

    - Anfang Februar habe ich eine Mahnung bekommen, dass ich meine NKA nicht beglichen habe. Ich war verwirrt, da ich nichts bekommen habe. Ich schreibe also eine Mail und bekomme die Antwort, dass die Post am 20.12.2019 rausgegangen ist.

    - Es kam jedoch wie gesagt nichts bei mir an. Ich belese mich und stelle fest: Eigentlich ist die Frist verstrichen, die NKA nicht bei mir eingegangen und ich somit nicht in der Pflicht, zahlen zu müssen. Oder?

    - Druckmittel seitens Vermieter: Sie können per E-Post-Beleg vorweisen, dass der Brief am 20.12.2019 wirklich rausgegangen ist. Jedoch kam wie gesagt keine Post bei mir an. Muss der Vermieter nicht beweisen, dass die NKA eingegangen ist?

    Vielen lieben Dank schon einmal für die Hilfe!


    Beste Grüße

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