Hallo!
Mein baldiger Vermieter möchte eine Klausel in seinem Vertrag festhalten, die einen generellen Mietzuschlag für jeglichen Übernachtungsgast beinhaltet:
"Miete und Nebenkosten: Mietzuschlag (z.B. für Untervermietung, gewerbliche Nutzung ist durchgestrichen)pro person 5 Euro pro Nacht"
Wenn ich dies unterschreibe könnenja nichtmal meine Freundin oder meine Eltern mich besuchen und bei mir übernachten ohne dass sie Geld bezahlen müssen. Oder ist eine solche Klausel trotz Unterschrift nichtig?
Danke und liebe Grüße!
Daniel