Danke für die schnelle Antwort Berny.
"Hast Du damals dem VM ggü eine Mietminderung geltend gemacht?"
Das musste ich garnicht. Die Siedlungsgenossenschaft hat von sich aus auf das Thema Stellung genommen. In einem Vorab-Gespräch (persönlich) hat man mir eine schriftliche Aufstellung (Kostenvoranschlag) vorgelegt was alles an Kosten anfallen würde. Einer der Posten davon war eine Monatsmiete als Ausfall, den man als Mietminderung der Versicherung mit einreichte.
Damals ging die Siedlungsgenossenschaft davon aus das der ganze Schaden in einem Monat beseitigt sei. Dem war ja dann nicht so.
In einem nachträglichem Gespräch mit der Siedlungsgenossenschaft wurden dann 2 Monatsmieten der Versicherung eingereicht, weil ich hier definitiv auch 2 Monate in´nem Loch gehaust habe.
Zu den Stromkosten:
"Du solltest mal ausrechnen, wie hoch der Strom-mehrverbrauch war und diesen Betrag vom VM einfordern."
Das Trockengerät das hier zum Einsatz kam wurde vor Antritt abgelesen, sprich der Zählerstand. Und es wurde auch der Endstand abgelesen.
Ich bin kein Handwerker und kann nichts zu dem Verbrauch sagen. Aber auch das muss der Versicherung eingereicht worden sein. NUR habe ich bis jetzt nichts von den Kosten erstattet bekommen. Die Dinger sollen aber gut Strom fressen.
Ich geb mich auf keinen Fall mit den Angaben zufrieden.
Man kann doch bestimmt eine Fotokopie der Kosten der Versicherung (was bewilligt wurde und was nicht) von der Versicherung einfordern, oder?
Mit Behauptungen und Unterstellungen muss man ja immer vorsichtig sein. Ich denke mal laut "Hat sich meine Siedlungsgenossenschaft die Mietminderung einverleibt" >> und sagt mir das die Gebäudeversicherung die Kosten abgelehnt hat!!!
Deswegen habe ich vorhin erwähnt ob es legitim ist eine Aufstellung der Kosten der Versicherung in Kopie zu bekommen. Erst wenn ich denn Original Bericht der Versicherung vor mir habe, wo drin steht das die Mietminderung abgeleht wurde, dann glaube ich das was meine Siedlungsgenossenschaft mir schreibt, gelle ?