Beiträge von obeycar

    Hallo Leute,
    ich habe zwei Fragen und würde mich über Euer Wissen und Eure Anregungen freuen:

    Als wir die Wohnung Ende 2011 neu saniert angemietet haben, hatte der Vermieter in die Decken von Küche, Flur und Bad Halogenscheinwerfer eingebaut. Es sind verteilt insgesamt 14 Stück verbaut und keine Stromsparmodelle.
    Die machen ein tolles Licht, aber jetzt zahlen wir Strom nach und das nicht zu knapp. Wir haben nun überlegt, mit der Hausverwaltung zu reden, ob die evtl. da Stromsparlampen einbauen o.ä. Wir haben nicht einmal so eine hohe Leiter, dass wir da überhaupt dran kommen.
    Habt Ihr eine Idee, was wir da machen können oder wozu der Vermieter da verpflichtet ist?

    Unsere EBK war ebenfalls im Zuge der Sanierung eingebaut worden und die "Arbeitsplatte" wellt sich jetzt im Bereich des Spülbeckens. Ich habe der Hausverwaltung Bescheid gesagt, diese schickt jetzt den Bauleiter vorbei und will sich auf die "Gewährleistung" berufen. Meine Frage ist, wie ich mich da am besten verhalten soll?

    Vielen Dank für Eure Hilfe und Anregungen!
    Grüße

    Hallo Berny,
    vielen Dank nochmal für deine Hilfe. Es hat sich so ergeben, dass ich sämtliche Kabelprovider angerufen habe, um zu checken, ob es in meinem Haus ainen Anschluss gibt. Unity Media hat mir gesagt, dass es diesen nicht gibt. Daraufhin habe ich bei meiner Hausverwaltung angerufen und der Buchhalter, der die Abrechnungen vornimmt, hat daraufhin einen Fehler eingeräumt (Die Rechnung des Kabelproviders war nämlich für das Haus nebenan, dass von der gleichen Hausverwaltung betreut wird) und hat mir bereits eine Korrektur der Abrechnung geschickt, in der die Position Kabelgebühr zwar noch auftaucht, die Gesamtsumme des nachzuzahlenden Betrages aber um diese Kabelgebühr (133,65€) reduziert ist.
    Ich habe gesehen, dass ich in den Nebenkosten 2009 auch 28,66 € für das ganze Jahr an Kabelgebühr berechnet bekam. Die Nebenkostenabrechnung ist vom 09.08.2010. Kann und sollte ich da nicht vielleicht direkt auch Widerspruch einlegen (ich habe gelesen, dass man es noch ein Jahr lang kann) und um die Rückerstattung dieses (wenn auch viel geringeren) Betrages bitten? Oder soll ich froh sein, dass das schon mal so gut geklappt hat?
    Vielen Dank im voraus und Gruß

    Hallo Berny,
    vielen Dank erstmal.
    Wie ich bei unserem regionalen Anbieter, Netcologne, feststellen konnte, gibt es tatsächlich eine Verkabelung im Haus, also da kann man wohl vermutlich nicht mehr ansetzen...
    Eine Sache ist mir dennoch rätselhaft: in der Nebenkostenabrechnung 2009 betrug die Kabelgebühr 28,- €. Für 2010 beträgt sie aber 128,- €. Gibt es die Möglichkeit, Nachweise für diese drastische Kostensteigerung einzufordern?
    Ich habe von einem Nachbarn erfahren, dass er diese Klausel (die ich in meinem ersten Beitrag zitiert habe) in seinem Mietvertrag von vornherein gestrichen hat und diese Gebühr deshalb nicht entrichten muss. Ist das rechtens innerhalb desselben Hauses?
    Und noch mal nen Dank im voraus für alles,
    schöne Grüße

    Hallo Leute,
    ich bin neu und weil mein Thema so ähnlich ist, wollte ich keinen neuen Thread eröffnen.
    Ich habe meine Nebenkostenabrechnung 2010 bekommen und darin werden mir 133,65 € Kabelgebühr berechnet.

    Im Mietvertrag steht dazu:

    "Die Kosten
    a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage
    hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgeld für eine nicht zu den Gebäuden gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen; oder

    b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage
    hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse."

    Soweit der Vertrag. Fakt ist, dass es keine funktionierende Antennenanlage in diesem Haus gibt. Ich weiss nicht, was man unte einer "Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage" versteht, aber der Kabel-Anschluss ist bei einer Verfügbarkeitsprüfung (beim für NRW zuständigen Provider Unity Media) nicht verfügbar. Aus der Dose kommt auch kein Signal. Ich habe den Vermieter zu keiner Zeit aufgefordert, da nachzubessern. Kabelnutzung von Seiten einer dritten Partei wurde mir jedoch nicht in Rechnung gestellt.
    Ich möchte da gerne Widerspruch einlegen und das auch nicht zahlen. Da wird meines Erachtens eine Leistung in Rechnung gestellt, die nicht erbracht wurde. Das Problem ist, das die Nebenkosten jetzt von meiner Kaution abgezogen werden, da ich gerade ausgezogen bin. Sollte ich
    Was kann ich tun und was sollte ich beachten?
    Vielen Dank im voraus für die Hilfe, schönen Gruß!

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