Hallo,
man kann nach § 574 BGB Widerspruch einlegen, auch mit der Begründung es gibt keinen Ersatzwohnraum den man zumutbar beziehen könnte. Ob das soweit vorliegt muss im Einzelfall entschieden werden.
Sonst sehe ich auch keine Gründe, die den Eigenbedarf ausschließen. Man könnte natürlich noch mehr über die Mutter gehen, wohnt sie wirklich näher, wie hoch ist der Pflegebedarf etc, aber im Ergebnis wird es sehr schwierig sein dagegen vorzugehen.
woher soll man solche Sachen wissen, man muss sich auf die Angaben verlassen können. Ich weiss nur das es ca. 10 km sind von meiner noch Wohnung zu der Vermieterin, wo die Mutter vorher war, keine Ahnung.
Könnte man dafür einen Anwalt einschalten? Wenn ja ist das wohl kostenpflichtig wie der Mieterschutzbund oder bekommt man Hilfe bei Hartz 4?