Beiträge von Hedgehog

    Ja klar,

    aber wie du ja auch sagst, ist ein wenig schwierig.

    Unsere Anwältin ist da auch grad überfragt, was diese Thematik angeht, mich würde wirklich interessieren, ob es jemanden gibt, der auch schon mal so etwas erlebt hat, oder ne Idee hat, an wen man sich zur Aufklärung wenden kann, Bauamt o.ä. ??? Und ob es da einen Trick gibt... oder oder oder ?

    Ich habe wirklich noch nie einen Mietvertrag gesehen, in dem das explizit verboten wird.

    (Außer in unseren zukünftigen ;))

    Da darf man sicherlich von gesundem Menschenverstand ausgehen.


    Ein Balkon ist definitiv kein Klettergerüst, sondern eine Schutzvorrichtung, somit kann das m.E. auf gar keinen Fall eine vertragliche Nutzung darstellen.

    Dies wurde ebenfalls auch durch die Richterin bestätigt, also dass das eine vertragswidrige Nutzung ist, allerdings das das nicht kündigungsrelevant sei.

    Das war auch nicht der Kündigungsgrund, sondern nur ein Thema, welches abgemahnt wurde.

    Jetzt mal ernsthaft- müssen Vermieter und Nachbarn ernsthaft so ein Verhalten dulden und hoffen, dass es zu einem Absturz kommt, damit diese Kindereien ein Ende haben?

    Danke dir :)


    D.h., wir würden auf Unterlassen klagen, sollten wir die Klage gewinnen, dürfte sie nicht mehr klettern. Tut sie es dennoch, wäre die Konsequenz ‚Kündigung‘?
    Das wird wieder auf die nächste Räumungsklage hinauslaufen, dann mit viel Glück wieder bei der selben Richterin, die Klettern wieder als nicht relevant erklärt...

    Das ist doch echt irre...

    Hallo Zusammen,

    Ich hoffe hier ein paar Erfahrungswerte oder wertvolle Tips von Euch zu bekommen.


    Der Sachverhalt ist wie folgt:

    Mieterin A und Mieterin B wohnen im 1.OG, beide Wohnungen haben einen Balkon, welcher baulich zwar zusammenhängt, jedoch durch eine Trennwand die einzelnen Mietobjekte von einander trennt.

    Die Balkonhöhe beträgt 3,50m Höhe vom Boden.

    Beide Mieterinnen haben letztes Jahr zunächst beschlossen diese Trennwand derart zu beschädigen, dass die verschraubten Holzbretter der Wand gelöst wurden, um so einen Durchgang zum jeweils anderen Balkon zu bekommen, um sich den regulären Weg durch das Treppenhaus zu ersparen.

    Dies hagelte Abmahnungen, ohne Beseitigung des Schadens oder Einsicht.

    Seit geraumer Zeit machen sich beide Damen nun fast täglich einen Spaß daraus,

    über das Außengeländer von einem Balkon zum anderen zu gelangen.

    Auch dies führte nun schon zu weiteren Abmahnungen, was die Damen aber wenig beeindruckt.

    Bei Mieterin A kam es letzte Woche zur Räumungsklage (aus anderen Kündigungsgründen), hier steht das Urteil jedoch noch nicht endgültig fest.

    Allerdings empfand die Richterin die Kletterei als ‚Kleinigkeit‘.

    Was für mich unverständlich ist, ist, dass ein Geländer als Schutzmaßnahme gegen die Gefahr eines Absturzes gesetzlich vorgeschrieben ist, was das Bauamt auch penibel prüft.

    Ein Sturz aus 3,50m Höhe (plus 90cm Geländerhöhe) kann bewiesenermaßen zu schwersten Verletzung und sogar zum Tod führen.

    Der Vermieter steht da voll in der Fürsorgepflicht einen Absturz zu verhindern.

    Aus dem Arbeitsrecht kenne ich dies so, dass, wenn selbstgefährdendes Verhalten trotz Abmahnung nicht abgestellt wird, der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von der Gefahr fernhalten muss, als letztes Mittel durch Kündigung.

    Im Mietrecht scheint das jedoch scheinbar ok zu sein, dass sich Mieter permanent selbst gefährden, als Vermieter darf man dann nur noch hoffen, dass im Fall des Falles- im wahrsten Sinne des Wortes- die Schuldfrage nicht beim Vermieter zu klären ist.

    Beim OA bekamen wir die Antwort, dass sie nicht zuständig seien, sie lediglich den psychologischen Dienst schicken könnten, um den geistigen Zustand der Dame abzuklären.


    Meine Frage nun- WAS kann man tun, um das Klettern zu verhindern?

    Gibt es ein zuständiges Amt?

    Gibt es irgendeine Möglichkeit sich gegen Schadensersatzansprüche im Ernstfall abzusichern?


    ;(

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