Beiträge von Mieterlein4567

    Hallo, folgende Frage: Ein Mieter hat unaufgefordert einen Bürgen gestellt. Die Problematiken mit den Bürgschaften sind bekannt. Es wird eine Bürgschaft unterschrieben und übergeben. Wie muss nun diese Bürgschaft in den Mietvertrag eingearbeitet werden? Reicht es, unter den Mieter den Namen und ggfs Ausweisnr. des Bürgen als "Bürgen" zu vermerken? Und da es sich bei der Bürgschaft um eine Bürgschaft für alle Ausfälle, Schäden, Miete etc handelt, darf man trotzdem noch eine Kaution verlangen? Danke schön

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