Beiträge von Cruzer

    Hallo zusammen!

    Gerade die Ankündigung einer Erhöhung erhalten. Alle Kriterien erfüllt, soweit alles okay. Dennoch interessehalber mal die Frage: Ist neben der ortsüblichen Vergleichsmiete auch die Miethöhe der anderen Mietparteien relevant für die Rechtmäßigkeit einer Erhöhung? Hintergrund ist, dass wir seit Einzug 10/2010 zwar noch keine Erhöhung bekommen haben, aber unsere Miete nun seit fast 10 Jahren um einiges über dem Niveau einiger Nachbarn liegt. Deren Mieten wurden in den letzten Jahren erst sukzessive erhöht und liegen mittlerweile annähernd auf unserem Niveau. Aber kann man da für die zurückliegenden Jahre was geltend machen? Die Wohnungen sind im Wesentlichen vergleichbar bzgl. Größe und Ausstattung abgesehen davon, dass die eine kein modernisiertes Badezimmer und die andere keinen Balkon hat.

    Vielöleicht ne blöde Frage. Erwarte dennoch mit Freuden Eure Antworten

    LG Cruzer

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