Hallo und danke für die schnelle Antwort...
Also der genaue Wortlaut bei der Vornahme der Whg seitens des Gesellschaftsmitarbeiters war, das ich die Wände der 3 besagten Räume (Kinderzimmer) nicht streichen muss, da dort dann nach meinem Auszug direkt die Elektroleitungen erneuert werden, ich daher lediglich die Tapeten entfernen und lediglich "mal kurz" über die Decken streichen soll...
Hintergrund ist, dass vor einiger Zeit seitens der Wohnungsgesellschaft die Bäder aller Mietwohnungen saniert und direkt in den Wohnräumen (Küche, Flure, WZ) bereits die Leitungen erneuert wurden. Nun wolle man also die Gelegenheit nutzen und die Schlafräume direkt machen.
Drum meine Frage, wenn dort seitens der Wohnungsgesellschaft nun eh alles aufgestemmt werden soll, bin ich da wirklich verpflichtet, noch Zeit und auch Geld zu investieren?? Dafür das eh alles aufgestemmt wird?
Dazu kommt noch wie gesagt, das sich in den Räumen bereits sichtbar der Putz hinter den Tapeten gelöst hat...zum Teil in wirklich bis zu 30-40cm Umfang an mehreren Stellen, was ich bei der Vorabnahme auch zeigte. Die Antwort darauf war, "machen sie die Tapeten ab und was an Putz mit runter kommt, kommt eben mit runter...wird sich damals durch die Badsanierungen alles gelöst haben, da haben Sie keine Schuld dran..."
Is fein das ich da selbstverständlich KEINE Schuld dran habe, nur habe ich bei der Menge Putz gehörigen Bauschutt da liegen der entsorgt werden muss...vom zusätzlichen Dreck mal abgesehen...mit Besenrein wird da wohl nix...
Also werden in den Räumen nicht nur die Leitungen erneuert, sondern es sind ohnehin großflächige Putzarbeiten notwendig, die bei dem Fall das ich Mieterin geblieben wäre oder eher bemerkt hätte (die Beulen und Risse an den Wänden waren zum größten Teil von Möbeln verdeckt), eh seitens der Wohngesellschaft hätten gemacht werden müssen und da hätte ich aber NICHT selbst die Tapeten für abreißen müssen, da eben allein das Lösen des Putzes, nicht mein Verschulden war.