Beiträge von Lakura

    Hallo und danke für die schnelle Antwort...
    Also der genaue Wortlaut bei der Vornahme der Whg seitens des Gesellschaftsmitarbeiters war, das ich die Wände der 3 besagten Räume (Kinderzimmer) nicht streichen muss, da dort dann nach meinem Auszug direkt die Elektroleitungen erneuert werden, ich daher lediglich die Tapeten entfernen und lediglich "mal kurz" über die Decken streichen soll...

    Hintergrund ist, dass vor einiger Zeit seitens der Wohnungsgesellschaft die Bäder aller Mietwohnungen saniert und direkt in den Wohnräumen (Küche, Flure, WZ) bereits die Leitungen erneuert wurden. Nun wolle man also die Gelegenheit nutzen und die Schlafräume direkt machen.

    Drum meine Frage, wenn dort seitens der Wohnungsgesellschaft nun eh alles aufgestemmt werden soll, bin ich da wirklich verpflichtet, noch Zeit und auch Geld zu investieren?? Dafür das eh alles aufgestemmt wird?

    Dazu kommt noch wie gesagt, das sich in den Räumen bereits sichtbar der Putz hinter den Tapeten gelöst hat...zum Teil in wirklich bis zu 30-40cm Umfang an mehreren Stellen, was ich bei der Vorabnahme auch zeigte. Die Antwort darauf war, "machen sie die Tapeten ab und was an Putz mit runter kommt, kommt eben mit runter...wird sich damals durch die Badsanierungen alles gelöst haben, da haben Sie keine Schuld dran..."

    Is fein das ich da selbstverständlich KEINE Schuld dran habe, nur habe ich bei der Menge Putz gehörigen Bauschutt da liegen der entsorgt werden muss...vom zusätzlichen Dreck mal abgesehen...mit Besenrein wird da wohl nix...

    Also werden in den Räumen nicht nur die Leitungen erneuert, sondern es sind ohnehin großflächige Putzarbeiten notwendig, die bei dem Fall das ich Mieterin geblieben wäre oder eher bemerkt hätte (die Beulen und Risse an den Wänden waren zum größten Teil von Möbeln verdeckt), eh seitens der Wohngesellschaft hätten gemacht werden müssen und da hätte ich aber NICHT selbst die Tapeten für abreißen müssen, da eben allein das Lösen des Putzes, nicht mein Verschulden war.

    Hallo,

    bin ziemlich am ende, da mir bislang niemand helfen konnte und selbst der örtliche Mieterverein ausfällt, da ich durch meinen Umzug nach Österreich dort nicht aufgenommen werden kann...

    Mein Problem:

    Bei meinem Einzug vor 8 Jahren ließ ich Fliesen in Küche und 2 Fluren durch meinen ehem. Schwager verlegen, die zugegebenermaßen an manchen Stellen nicht sehr sauber und ordentlich gemacht wurden, aber seitens der Vermietergesellschaft nach Besichtigung des Ergebnisses, als ok und genehmigt abgenommen wurden.
    Bei der Vorabnahme letzte Woche hieß es nun, die Fliesen müssen alle raus, sieht zu unsauber von der Verlegung aus.
    Sorry, aber die waren damals zum gucken da und haben sie genehmigt!
    Ausserdem sollen in 3 Räumen von mir "nur" die Tapeten entfernt und die Decken gestrichen werden, weil in diesen Räumen vor der Weitervermietung, die Elektroleitungen direkt neu gemacht werden sollen. Ich soll also Geld für Farbe ausgeben, für Decken, die aufgestemmt werden und Tapeten abreißen wo ebenfalls alles aufgestemmt wird und zusätzlich die Wände neu verputzt werden müssen, da sich hinter allen Tapeten, großflächig Putz löst, was die Gesellschaft auch weiß! Muß ich für alles wirklich selbst Sorgen und aufkommen, zumal die Menge Putz dann als Bauschutt gilt und dieser nicht wie normale Tapetenreste im Restmüll von mir entsorgt werden kann !?
    Ich bitte um Rat...am besten mit Paragrafen oder Urteilen oder sowas, was ich der Gesellschaft auf den Tisch legen kann...mir rennt die Zeit weg, in 2 Wochen ist Umzugstermin...

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