Hallo
Die Geschichte ist etwas länger.
Im September 2007 kam die Eigenbedarfskündigung mit der Begründung der Sohn solle einziehen um seine , in absehbare Zeit schwerst pflegebedürftige, Mutter zu pflegen.
Dieser Kündigung wurde widersprochen und es kam Zum Urteil bis zum Landgericht.
In dieser Zeit wurde von Miterseite her immer wieder bezweifelt das der Eigenbedarf vorliegt und der Sohn einziehen will.
Dem LG wurde sogar die Zeugenaussage einer fremden Person zur Aussage der Vermieterin im Mai 2007 beigefügt, das wenn Miter nicht freiwillig ausziehen, halt die Krankheit herhalten muss.
Ende Januar 2009 erfolgte der Auszug.
Von März 2009 bis September 2009 wurde das Haus vom Vermieter umgebaut und renoviert.
Im Dezember 2009 antwortete der VM auf eine Kaufanzeige und im März 2010 war das Haus verkauft und die neuen Besitzer Grundstückseigentümer.
Der Sohn hat nie auch nur ansatzweise im Haus gewohnt.Die VM läuft immer noch vergnügt durchs Leben.
Somit müsste doch der Tatbestand des vorgetäuschten Eigenbedarfs, des Betruges und des Prozessbetruges eingetreten sein.
Sehe ich das richtig?