Ja das kann man durchaus machen. Denn wenn der Leihvertrag mit einer Zeit bestimmt ist, dann gilt diese. Ohne zeitliche Vereinbarung ist der Leihvertrag kurzfristig kündbar.
Das reicht natürlich nicht, man kann nicht die Sache symbolisch irgend wie benennen. Es müsste eine realistische Miete sein.
Eine Vorlage für einen Vertrag kannst du hier nicht bekommen, denn das wäre Rechtsberatung. Du musst dir den Text selber formulieren.
Danke für die Antwort.
Ist es denn dann möglich von Seiten des Kumpels (Hauptmieter und Verleihende) den Leihvertrag vorzeitig zu beenden, wenn dafür keine großen Gründe wie Vandalismus o.ä. vorliegen oder ist der Neffe (Leihende) etwas abgesichert das der Leihvertrag bis zum Ende des Zeitraums eingehalten werden muss von Seiten des Hauptmieters? ![]()