Auch wenn es keine Rolle spielt: was heißt, "es liegt an den neuen Fenstern"? Wenn diese nun dichter sind als die alten zugigen bzw. die Scheibe besser dämmt, ist das Problem nicht das Fenster an sich, sondern dass das Nutzungsverhalten, d.h. richtig lüften und heizen, sodass die Luftfeuchtigkeit nicht zu hoch wird, nicht angepasst wurde. Die zu hohe Luftfeuchtigkeit kondensiert dann an der Wand statt an den Fenstern bzw. es findet zu wenig Luftaustausch statt.
Es ist richtig, dass bei einer solchen Modernisierungsmaßnahme der Vermieter Kosten umlegen kann. Dies sind 8 % der Kosten für den Modernisierungsanteil pro Jahr. Je nachdem, wie groß das Haus ist (Anzahl WE) und je nach Summe kann sich der Vermieter auf ein vereinfachtes Verfahren ( § 559 c BGB) beziehen, mit dem er pauschal 70 % der Kosten als Modernisierung umlegen kann. Insgesamt darf der Preis pro m² um nicht mehr als 3 € steigen. Euch "droht" also eine maximale Miete von 1100 € kalt. Im Gegenzug ist jedoch zu erwarten, dass die Heizkosten sinken, sodass es zum Teil ausgeglichen wird. Der Rest ist durch den erhöhten Wohnkomfort, d.h. mehr Behaglichkeit wärmere Oberflächen, weniger Probleme mit Schimmel usw. gerechtfertigt (per Gesetz).
Genau, also das Haus hat keine Außendämmung, sondern lediglich 24cm dicke Steinziegel. Wir lüften bereits 2-3 mal für 3-5 Minuten (Laut Vermieter) jeden Raum und halten jeden Raum bei knapp 20°C. Nun, dann weiß ich schonmal dass wenn es hart auf hart kommt, wir mit knapp 1100€ rechnen müssen. Mal schauen was sich ergibt.
Sollte der Schimmel jedoch an einer fehlerhaften Dämmung oder ähnliches liegen, so wäre es nicht nur eine reine Modernisierungsmaßnahme sondern auch eine Instandhaltung, diese müsste man im Zweifel dann rausrechnen.
Da sind wir angekommen wo ich hin wollte. In meinen Augen wäre es lediglich eine Instandhaltung, wie es jedoch rechtlich aussieht weiß ich nicht.