Als Berechnungsstart wird der Monat genommen, in dem das Mieterhöhungsverlangen ggü. der Mieter geltend gemacht wurde. Dabei berechnet sich die Mieterhöhung folgendermaßen: alter Indexstand x 100 – 100 = prozentuale Steigerung. Jedoch ist ja der Mietzins für 24 Monate festgeschrieben, so dass erst mit dem Ablauf dieser Zeitpstanne die Indexmiete berechnet wird.
Ich hoffe, dass ich helfen konnte ![]()
Beiträge von doneji
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