Beiträge von Taschenfuehrer

    Hey Köbes, danke für die schnelle Antwort. Das ergibt natürlich Sinn.

    Dann hab ich eine Frage zu der Kündigungsfrist. Wir haben momentan keinen spezifischen Mietvertrag. Im Juli 2019 ist der Hauptmieter ausgezogen und ich habe dem Vermieter mitgeteilt, dass ich die Wohnung übernehmen würde. Diesem hat er zugestimmt, aber ein neuer oder spezifischer Mietvertrag wurde nie aufgesetzt. Meiner Meinung nach reicht die jeweilige Zustimmung bezüglich des Mietverhältnisses aus um einen Vertrag gültig werden zu lassen, oder? Gilt dann weiterhin die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten?

    Hallo,

    ich wohne in einer WG und unser Vermieter hat uns im Februar 2018(!) mitgeteilt, mit ganzen zwei Tagen Vorlauf, dass er unseren Balkon sanieren lässt, da durch Risse in den Bodenplatten Wasser in die Wände gesickert ist und es somit zu Schäden in der Wohnung unter uns gekommen ist.

    Allerdings wurde der Balkon bis heute nicht vollständig saniert, sondern nur die kaputten Platten entfernt und eine neue Versiegelung aufgebracht. Geländer fehlt weiterhin und seit November 2019 wurde unsere Balkontür durch das Baurechtsamt versiegelt. Wir haben die Miete seit Frühjahr 2019 gemindert und zahlen jetzt 8% weniger Miete.

    Gibt es hier Schritte um den Vermieter zu einem zeitnahen Handeln zu zwingen? Die Mietminderung scheint ihm egal zu sein und auch die Bußgelder die durch das Baurechtsamt verhängt wurden, haben augenscheinlich keinerlei Wirkung erzielt. Die Mietminderung ist ja schön und gut, aber wir hätten ganz gerne unseren Balkon wieder. Wir haben schon des öfteren bei ihm nachgefragt, aber nie eine Antwort bekommen. Egal, ob per Telefon, per Post oder per E-Mail.

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