Hey Köbes, danke für die schnelle Antwort. Das ergibt natürlich Sinn.
Dann hab ich eine Frage zu der Kündigungsfrist. Wir haben momentan keinen spezifischen Mietvertrag. Im Juli 2019 ist der Hauptmieter ausgezogen und ich habe dem Vermieter mitgeteilt, dass ich die Wohnung übernehmen würde. Diesem hat er zugestimmt, aber ein neuer oder spezifischer Mietvertrag wurde nie aufgesetzt. Meiner Meinung nach reicht die jeweilige Zustimmung bezüglich des Mietverhältnisses aus um einen Vertrag gültig werden zu lassen, oder? Gilt dann weiterhin die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten?