Beiträge von Hermesbaby

    Hallo zusammen,


    wir sind seit 4 Jahren Mieter in einem Einfamilienhaus mit einer Gastherme von Brötje. Mit den Vermietern ist vereinbart, dass wir die jährliche Wartung der Therme eigenverantwortlich durchführen lassen und auch die Rechnung direkt selbst bezahlen, da es sowieso umlagefähige Kosten sind. Soweit so gut. Die diesjährige Wartung fiel nun im Vergleich zu den letzten drei Jahren seit Einzug mit 300 EUR (!!!) mehr als doppelt so teuer aus als sonst. Im Schnitt lagen wir in den Vorjahren immer bei ca. 120 EUR. Grund hierfür sind der Austausch von Zünd- und Brennerelementen. Laut Handwerksbetrieb sind dies alles Verschleißteile, die zwar nicht jährlich, aber dennoch regelmäßig ausgetauscht werden müssen um den reibungslosen Betrieb der Therme gewährleisten zu können. Das Stichwort „Verschleißteil“ ist ja nun meiner Meinung die Voraussetzung für die Umlagefähigkeit, weil es eben keine Reparatur, sondern eine Instandhaltung ist, richtig? Aber es kann doch nicht sein, dass wir jetzt allen Ernstes 300 EUR für die Wartung zahlen sollen, wo wir sonst nur 120 zahlen?!

    Gibt es neben der Abgrenzung von Instandhaltung und Instandsetzung nicht auch noch einen finanziellen Rahmen, der die umlagefähigen Kosten deckelt?

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