Hallo,
gilt für eine Mietwohnung mit Nachtspeicherofen der Mietspiegel ohne Abzug? Heizen per Strom ist bekanntermaßen die teuerste Methode.
Wenn man die Miete aus dem Mietspiegel zum Vergleich heranzieht, gibt es dann eine Formel für einen Abzug?
Oder kann ein Vermieter erst einmal die ortsüblichen QM Preise auch für eine solche Wohnung verlangen?
Oder hängt das im Zweifelsfall von der Meinung eines Richters ab?
Hintergrund: Überlege eine leerstehende Wohnung als Kapitalanlage zum Vermieten zu kaufen. Die hat einen Nachtspeicherofen, was kann ich als Miete kalkulieren?
Danke,
Max