Guten Tag!
Ich bewohne eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus mit 26 Nutzern, davon zwei Gewerbe, in NRW.
Seit ca. 12 Jahren sind einzelne Kaltwasserzähler in den einzelnen Wohnungen sowie Gewerbe installiert worden.
Die Kaltwasserzähler werden zur Miete überlassen, die Gebühr beträgt pro Nutzereinheit momentan ca. 24 Euro, es waren auch schon mal 32 Euro am Anfang des Einbaus.
Folgender Umlageschlüssel wurde im Mietvertrag vereinbart:
Heiz- und Warmwasserkosten: Anteilig nach Verbrauch.
Kosten der Wasserversorgung: Anteilig nach Miteigentumsanteilen
Kosten der Entwässerung - Schmutzwasser: Anteilig nach Miteigentumsanteilen
Die Kaltwasserzähler sind zwei Jahre später nach Bewohnung der Wohnung ohne Vorwarnung eingebaut worden.
Vor dieser Zeit wurde Kaltwasser/Abwasser nach dem Umlageschlüssel im Mietvertrag abgerechnet.
Seit dem Einbau der Kaltwasserzähler wird Kaltwasser und Abwasser nach Verbrauch abgerechnet (was ja Sinn macht),
die Miete des Kaltwasserzähler jedoch nach Wohnung (Nutzereinheit).
Frage:
Meines Wissen nach, zählt zu den Kaltwasserkosten auch die Zählermiete des Kaltwasserzähler, wenn Verbrauchsabängig
abgerechnet werden kann. Somit müsste im Ganzen doch auch die Zählermiete indirekt nach dem Verbrauch abgerechnet
werden?
Meine Hausverwaltung stellt sich quer und meint, dies wäre so rechtens.
Zur Zeit beträgt Miete des Zählers ca. 1/3 der Wasserkosten.
Gruß
Karl