Beiträge von Sonne47

    Hallo,

    ich erhielt am 27.12.18 die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2017.

    Im Anschreiben fordert mein Vermieter eine Nebenkostennachzahlung für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016 und nicht für das Jahr 2017. Die Abrechnung ist laut der Anlagen jedoch für das Jahr 2017. Ich gehe hier von einem Schreibfehler aus, denn der Forderungsbetrag ist auch in der detaillierten Abrechnungsauflistung 2017 aufgeführt. Muss ich die Forderung zahlen oder liegt hier ein formeller Fehler vor? Hätte ich hier beim Vermieter innerhalb der 12 Monatsfrist Widerspruch einlegen müssen?

    Vielen Dank vorab für ihre Hilfe und Antwort

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

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