Beiträge von Siebenschlaf

    Mir wurde von meiner Wohnungsbaugesellschaft eine Pauschale für die Anfahrt von Handwerkern in Rechnung gestellt,

    obwohl die beauftragte Firma die Erdgasprofis, die die Anfahrt in Rechnung gestellt haben, überhaupt keine Leistung erbracht haben.

    An wen muss ich mich jetzt wenden, um die zu Unrecht erhaltene Forderung zurück zu weisen? Die Wohnbaugesellschaft schreibt mir, dass die Pauschale einfach per Lastschriftmandat von meinem Konto eingezogen werden wird.

    Die beauftragte Firma stellt nicht zum ersten Mal Fahrkosten in Rechnung für angeblich versäumte Termine. Für die Anfahrt, die mir jetzt in Rechnung gestellt wurde,

    soll ich angeblich nicht die Wohnung zugänglich gemacht haben. Mir wurde vorher ein Termin genannt und ich war zu diesem Termin zu Hause, es hat aber niemand

    bei mir geklingelt. Es war einfach kein Handwerker da. Der Auftraggeber bin ja nunmal nicht ich, sondern die Wohnbaugesellschaft.

    Mein Vermieter wird das jetzt wohl so nicht nachvollziehen können. Sollte ich das Lastschriftmandat entziehen? Sollte ich den abgebuchten Betrag dann von meiner Bank zurückholen lassen? Wie gehe ich mit der Firma um, die falsche Anfahrtsrechnungen an meinen Vermieter stellt, da ich ja nicht der Auftraggeber bin? Wer ist in der grundsätzlichen Beweispflicht? Kann mir der Verbraucherschutz weiter helfen?

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