Beiträge von Maddin78

    Hallo zusammen,

    nun habe ich auch mal ein Thema, bei dem ich um Eure Meinung bitte.

    Es geht hierbei um eine Modernisierung/Instandsetzung eines 4-Parteienhauses.

    Es wurden neue Fenster eingebaut und zusätzlich das gesamte Haus neu verputzt und gestrichen.

    Nun kommt die Abrechnung und die damit verbundene Mieterhöhung und mir sind 2-3 Punkte nicht klar, bzw. bin ich mir unsicher, ob diese so angesetzt werden dürfen.

    Bei der Wohung handelt es sich um das OG/Dachgeschoss mit Gauben.

    1.) Die Schieferplatten wurden/mussten aufgrund des Fensterausbaus erneuert werden. Dabei wurden direkt alle Schieferplatten erneuert und nicht nur die betroffenen um die Fenster. Zusätzlich zu den Gauben wurde auch der Kamin neu mit Schieferplatten umkleidet. Zudem wurden die Flugsparren neu verkleidet.

    Diese Kosten sind vollständig auf die OG-Wohnung berechnet worden. Ist dies legitim?

    Ich sehe hierbei jedoch nicht die alleinige Verantwortlichkeit bei der OG-Wohnung.

    1a.) Unter den Schieferplatten scheinen sich Asbestplatten befunden zu haben, die bei dieder Erneuerung fachgerecht abgebaut und entsorgt wurden. Kann dies wirklich als Modernisierung angesetzt werden?

    2.) Gilt eine komplette Neuverputzung und Anstrich der Fassade als Modernisierung? Die Fassade hatte an etlichen Stellen bereits Löcher und Beschädigungen. Die Begründung des Vermieters ist, dass dies durch Beschädigungen bei dem Fensterausbau nötig gewesen wäre. Hätte hier eine Reparatur an den Fenstern nicht ausgereicht?

    Zudem stellt sich die Frage, ob die Erneuerung der Fassade zu gleichen Teilen auch auf das OG abgerechnet werden kann, da in diesem Stockwerk nur 1 Fenster in der Fassade betroffen war. Die restlichen Fenster sind in den Gauben (s. Punkt 1)

    Ich wäre für eine Einschätzung dankbar.

    P.S. Bei den Fenstern wurden 70% der Kosten als Modernisierung berücksicht.

    Bei der Fassade wurden 50% der Kosten als Modernisierung berücksichtigt.

    Viele Grüße

    Martin

    Hallo,

    ich hoffe ich bin hier richtig. Dies ist mein erster Beitrag. Bisher habe ich nur still mitgelesen.

    Es geht mir um folgenden Sachverhalt:

    Wir sind Ende Mai 2018 aus unserer damaligen Wohnung ausgezogen. Wir haben bisher weder für 2016+2017 unsere NK-Abrechnung erhalten.

    Nun warten wir auch noch immer auf die Abrechnung bis 05.2018. Diese Frist verstreicht nun in 4 Wochen.

    Der Vermieter behauptet nun, er hätte uns die Abrechung 2018 (unter Zeugen) in den Briefkasten geworfen. Wir haben diese jedoch nie erhalten.

    Komischerweise kann/will er uns keine Kopie zukommen lassen. Das Gleiche gilt für die Abrechnungen der Jahre zuvor.

    So, wie ich den Vermieter kennen gelernt habe, hat er diese nicht mal erstellt...dies ist jedoch nur eine Vermutung und nicht nachweisbar aktuell.

    Am meisten ärgert es mich, da er noch immer unser Aval vorliegen hat. Dieses hätte ich nun gerne wieder.

    Wie würdet ihr nun weiter verfahren? Briefe bzw. Aufforderungen scheinen keine Wirkung zu haben. Bei einem persönlichen Gespräch schaltet er auf stur und behauptet immer nur, dass wir die Abrechnung schon haben.

    Wird der nächste Weg wirklich zum Anwalt gehen?? X/

    Dazu kommt, dass er unserem Nachmieter gesagt hat (ich kenne ihn), dass er noch eine Nachforderung habe. Nur wen ndies wirlkich so wäre, wieso macht er nicht alles, damit wir zahlen?

    Viele Grüße

    Maddin

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