Beiträge von buttkeis

    Hallo in die Runde,

    eine Nachbarin von mir (75 Jahre) bekam nun durch die Hausverwaltung ein Schreiben, dass eine Mieterhöhung auf Grund zu niedrieger Miete bevorsteht (bisherige kaltmiete 425 Euro, zukünftige 540 Euro).

    Zudem noch eine Betrieb- und Heizungkostenerhöhung, weil die Vorausszahlung zu niedrig sind. Nun kommt die Dame auf eine Warmmiete von 645 Euro, ansatt 525 Euro. Ich hatte Ihr geraten noch nicht zuzustimmen, sondern mitzuteilen, dass Sie bzw es jmd vorher prüft.

    Sie ist eine der ersten Mieterinnen im Haus. Der Mietvertrag ist mini, es ist auch nicht angegeben was für Betriebkosten als Posten sie tragen muss. Deshalb zahlte sie in den letzte Jahrzehnten auch nie Gartenpflege, Fusswegreinigung, Treppenhausreinigung. Weil es schlicht nicht in Ihrem Vertrag stand. Den Vetrag hatte ich mir mal vor einigen Jahren angeschaut. Nun wollte ich wieder hineinschauen, um Ihr zu helfen. Leider ist der Vetrag wer, also rufe ich bei der Verwaltung an, auch die haben den Vetrag nicht mehr.

    Ich weiss dass eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete erlaubt ist, diese wurde laut Schreiben auf 20% hochgeschraubt.

    Aber ich weiss auch, dass die Erhöhung der Betriebskosten bezogen auf die letzte Betreubskostenabrechung bzw die Nachzahlungsforderung bezogen ist:

    In dem Fall 500 Euro, laut Rechnung 1/12 davon, also 500/12=41.66 Euro. Dass wurde hier nicht eingehalten.

    Nun möchte man auch alle Posten der Betriebkostenabrechnung auf sie umleiten, was aber sicher nicht im Mietvertrag vereinbart war.

    Meine Fragen:

    1. Soll ich der Verwaltung mitteilen, dass die Erhöhung der Betriebskosten eine 1/12 Rechnung benötigt? Und sie Ihr Rechnung neu berechnen?

    2. Reicht es dass ich als Zeuge fungiere, in Bezug auf den Inhalt des Mietvertrages und die Nachbarin wie gehabt keine Gartenpflege bezahlt, wie immer?

    3. Wenn der Mietvertrag nicht mehr vorhanden ist und auch der Vertragsinhalt nicht mehr beweisbar ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften?

    4. Ist sie verpflichtet einen neuen vetrag zu unterzeichnen mit aktuellen Forderungen?

    5. Müssen Mieterhöhungen im Vetrag verankert sein?

    Sorry ist alles ein wenig wirr, ist mein 1. Post. Es liegt mir einfach daran dass der alten Dame jetzt noch mehr von der kleinen Rente flöten geht. Vielen Danke

    lg

    Gerald


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